Die Pädagogische Hochschule Kanton Zürich finanziert sich trickreich, der Kantonsrat winkt es durch. Hoffentlich macht das keine Schule.
Der Kanton Zürich hat selbständige Anstalten wie zum Beispiel die Universität und Fachhochschulen. Diese dürfen, wie es der Name schon sagt, unter dem Jahr selbständig ihren Leistungsauftrag erfüllen. Dazu erhalten sie einen Staatsbeitrag, den sie im Voranschlag des Kantons beantragen.
Eineinhalb Jahre später folgt dann die Rechnung: Entweder der Staatsbeitrag hat gereicht – dann stellt die Anstalt Antrag auf Gewinnverwendung – oder er hat nicht gereicht, dann stellt die Anstalt einen Antrag auf Verlustdeckung. Sie äufnet oder leert damit Reserven.
Erstmals waren wir am Montagmorgen im Kantonsrat mit einem Antrag auf einem Nachtragskredit einer Anstalt konfrontiert, nämlich von der Pädagogischen Hochschule. Lustige Idee: Wird das erwartete Defizit schon während dem Rechnungsjahr mit einem Nachtragskredit verhindert, so kommt es gar nicht zu Stande. So ähnlich wäre das, wenn eine Gemeinde oder der Kanton bei absehbarem Defizit während dem Rechnungsjahr einfach den Steuersatz erhöhen und nochmals Steuern eintreiben würde. Weil es mehr Studierenden gebe, als man mit gerechnet hätte, so die offizielle Erklärung der Bildungsdirektion, offenbar logisch. Wirklich?
Nein. Denn dass es auch anders ging, beweisen die Vorjahre. Hier einige Zahlen:
Im Jahr 2008 gab es 212 Studierende weniger als geplant, trotzdem kam es zu CHF 75’000 Mehrausgaben. Natürlich kann bei Mehrausgaben kein Antrag auf Gewinnverwendung gestellt werden. 2009 studierte genau jemand weniger als geplant (das ist Präzision!). Das führte zu CHF 30o’000 Wenigerausgaben. Mit diesem Gewinn wurde der Verlust vom Vorjahr gedeckt und der Rest, CHF 179’000 führte zur ersten Bildung von Reserven.
Kurlig wird es 2010 und 2011: Hier gibt es zwei Mal erheblich mehr Studierende als geplant, nämlich 150 und 253. Trotzdem erzielte die Pädagogische Hochschule – ganz im Gegensatz zur heutigen Argumentation – Wenigerausgaben, also Gewinn. Und zwar stattliche CHF 2.3 Mio. (2010) und CHF 7.9 Mio. (2011). Aus diesen beiden Jahren flossen insgesamt CHF 7.69 Mio. in die Reserve.
Nach der Logik „Mehr Studierende = Nachtragskredit“ hätte der Staatsbeitrag im Jahr 2012 unter dem laufenden Geschäftsjahr gekürzt werden müssen, weil nämlich damals 213 Studierende weniger als budgetiert die Hochschule besuchten. Stattdessen wurde ein Gewinn von CHF 800’000 erzielt, CHF 760’000 davon flossen in die Reserve. Die Zahlen noch für 2013: 8 Studierende weniger als geplant, 2.3 Mio Wenigerausgaben, 2.28 Mio. Reservebildung.
Und 2014? Die Regierung bringt für die Pädagogische Hochschule eine Vorlage an den Kantonsrat: Infolge höherer Studierendenzahl zeichne sich ein Defizit ab. Deshalb brauche es einen Nachtragskredit von 3 Mio. auf den Staatsbeitrag. Dieses Vorgehen ist neu. Und trickreich. Denn die Pädagogische Hochschule hat in den Vorjahren (rechne!) rund CHF 10.9 Mio. Reserven geäufnet, vier Mal wurde der Staatsbeitrag bei weniger Studierenden nicht gekürzt. Für was Reserven äufnen, wenn sie im Bedarfsfall nicht angeschnitten werden? Entenhausens Geldspeicher steht offenbar in Zürich: Das wäre fast schon lustig, wenn er nicht mit unseren Staatssteuern gefüllt wäre.
Matthias Hauser, Mitglied Finanzkommisison Kanton Zürich