Votum im Kantonsrat zur Abnahme der Rechung 2012:
Zuerst möchte ich auf einen Punkt aufmerksam machen, der bemerkenswert ist: Der Aufwand des Kantons ist real um 300 Millionen Franken grösser, als ihnen in den offiziellen Präsentationen der Regierung mitgeteilt wird. Dem realen Aufwandtotal werden nämlich in der Darstellung der Regierung die pauschale Budgetkürzung, welche der Kantonsrat in der Leistungsgruppe 4950 eingestellt hatte, einfach abgerechnet, ohne dass real nur einen Franken gespart worden wäre. Dies ist möglich, dank Mehreinnahmen.
Wir alle sind dafür gewählt, Jahr für Jahr den Kanton mittels Budgetierung finanziell auszustatten und damit in gewissem Mass zu lenken.
Wer diesen Auftrag ernst nimmt, muss auch die zweite Hälfte des Prozesses, nämlich die Rechnungsprüfung und Rechnungsabnahme ernst nehmen: Eine Festlegung vor Geschäftsjahr, ohne diese nach Ablauf des Geschäftsjahrs zu prüfen, bringt nichts – Es ist sogar so, dass mangelnde Prüfung der Rechnung der Verbindlichkeit künftiger Budgetierung abträglich wirkt.
In verschiedenen Sachkommissionen wird diese Rechnungsprüfung unterschiedlich wahrgenommen. Einige bilden Subkommissionen, die sich detailliert mit der Materie befassen, andere hören einfach den Ausführungen des zuständigen Regierungsrates und stellen fast keine Fragen.
Schade. Denn die kritische Prüfung der Rechnung geschieht aus Liebe zum Kanton: Sie ist Ausdruck des Interessens, verschafft, wie schon gesagt, dem Budgetprozess Nachhaltung, hilft, Abläufe im Kanton für optimieren, fordert Ernsthaftigkeit in allen Tätigkeiten von der Verwaltung ein. Diese Ernsthaftigkeit beginnt bei uns – wir müssen der Rechnungsprüfung, genau wie dem Budgetprozess, hohes Gewicht beimessen.
Auf den Seiten 37 und 38 der Vorlage finden Sie zwei Hinweise, die in Zukunft besonderes Augenmerk erfordern:
Der Erste: Hinterfragen Sie Indikatoren. Für die Verbesserung des Budget- und Rechnungsprozesses müssen Indikatoren
a) einen durch die Verwaltungstätigkeit auch beinflussbaren Wert ausweisen
b) in der Ermittlung keinen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen
c) ein Erhebungsverfahren und einen Zweck haben, die aus den Erläuterungen zur Rechnung hervorgehen.
Bezüglich dieser Punkte besteht Optimierungspotential.
Der zweite Hinweis betrifft die Begründung für die Rücklagen: Oft findet sich lediglich der Satz „Effizienz und Produktivitätssteigerungen“. Betrachtet man dann die Indikatoren, stellt man unter Umständen sogar weniger „Umsatz“, zum Beispiel weniger „erledigte Gesuche“ und gleichzeitig mehr Personal in der Leistungsgruppe fest. Das wäre richtiggehend das Gegenteil der Rücklagebegründung „Effizienzsteigerung“. Erst die Nachfrage beim Regierungsrat erschliesst, dass zum Beispiel ein Verwaltungsakt viel komplizierter geworden ist, oder was auch immer.
Wir sind die Behörde, die Rücklagen bewilligt. „Effizienzsteigerung“ ist eine gesetzliche Vorbedingung dazu. Wir sollen wenn Indikatoren in eine andere Richtung weisen, Informationen über die Effizienzsteigerungen nicht erst nachfragen müssen, sondern schriftlich erhalten. Sonst ist der Antrag für die Rücklagebildung unvollständig und wir müssen in jeder Leistungsgruppe, die nötigen Kontrollfragen stellen. Der Ernsthaftigkeit zuliebe.