Unigesetz: Nein zur öffentlichrechtlichen Körperschaft der Studierenden!

Gefordert: Streichung von Artikel 19

Die gesetzlichen Grundlagen für die Uni Zürich sind im wesentlichen in den Absätzen 124 bis 164 des Unterrichtsgesetzes festgehalten. Während wir bildungspolitisch zum einen am kommenden 22. September über Änderungen im Unterrichtsgesetz (z.B. Verkürzung der Mittelschuldauer) abstimmen, läuft zum zweiten bis am 31. August eine Vernehmlassung über ein Universitätsgesetz, welches der Uni einst eine vom Unterrichtsgesetz unabhängige Legitimation geben soll.

Das Universitätsgesetz verfolgt gemäss dem Erziehungsdirektor folgende wohlklingende Ziele:

  • Erhaltung und Förderung einer leistungsstarken und innovativen Universität;
  • Schaffung schlanker und transparenter Organisations- und Leistungsstrukturen;
  • Verstärkung der Autonomie der Universität;
  • Steigerung der Effektivität durch flexibleren und gezielteren Mitteleinsatz.

Um diese Ziele zu erreichen wird ein Regelwerk mit 50 Artikeln vorgeschlagen. Die meisten dieser Artikel sind berechtigt und führen tatsächlich zur Erreichung der obigen Ziele. Auch steht es ausser Zweifel, dass eine so komplexe und wichtige Institution wie die Zürcher Universität ein eigenes Gesetz verdient hat, innerhalb dessen Spielraum die Gremien der Uni sich selbst organisieren können. Die Situation wird klarer und einfacher.

Doch mit «klarer und einfacher werden» hat ein Artikel des Unigesetzes bestimmt nichts zu tun, im Gegenteil:

Artikel 19 des Gesetzesentwurfs besagt schlicht: «Die immatrikulierten Studierenden der Universität können eine öffentlichrechtliche Körperschaft des kantonalen Rechts bilden. Die Universitätsordnung regelt die Organisation.» Vordergründig tönt der Artikel ungefährlich, im Hintergrund jedoch – in der Studentenpolitik – bringt dieser Artikel zu Ungunsten der Bürgerlichen einiges ins Rollen.

Dieser Artikel liefert die gesetzlichen Grundlagen für eine Studentenorganisation (verfasste Studentenschaft), die über den Charakter eines normalen Vereins hinausgeht und die politisch als die «Stimme der Studenten» angesehen werden wird. Dieser verfassten Studentenschaft sollen auch die Dienstleistungen der Studierenden für Studierende (Studentenladen etc.) eingegliedert werden – was bisher auch ohne funktionierte.

Bisher gab es den Studentenrat, welcher eine Zusammenkunft von verschiedenen Studentenvereinen ist, bei denen man zuerst beitreten musste. Wenn der Studentenrat nur bildungspolitisch Stellung nahm, wusste man, dass dahinter längst nicht alle Studenten standen. Im Studentenrat haben mit dem «Verband Studierender an der Universität Zürich» die linken Studentenorganisationen eine bequeme Mehrheit. Eine Mehrheit, die ohne Zweifel auch in einer verfassten Studentenschaft am lautesten politisieren wird – nur dann im Namen aller Studenten und nicht mehr nur in der Bildungspolitik.

Früher scheiterten Versuche zur Einführung der verfassten Studentenschaft an einer geplanten Zwangsmitgliedschaft für alle Studierenden. Heute ist deshalb eine Austrittsmöglichkeit geplant (die zuerst von nicht interessierten Studierenden wahrgenommen werden muss) und die von Mitgliederbeiträgen entbindet. Wer aber aus der verfassten Studentenschaft austritt, verliert auch seine Stimmkraft. Das heisst, er ist zwar immatrikulierter Student, liest aber erst in der Zeitung, was für eine Meinung die Zürcher Studenten haben, ohne überhaupt gefragt worden zu sein. Nur zahlende Studenten tragen demnach zur Studentenmeinung bei. Dies ist undemokratisch.

Das Universitätsgesetz legt die Organisation der verfassten Studentenschaft in die Hände der Universitätsordnung. Es wird bei der entsprechenden Ausgestaltung genau der linksdominierte Studentenrat am meisten Einfluss haben. Die einzige Chance von uns bürgerlichen Studenten ist, dafür zu kämpfen, dass die verfasste Studentenschaft keine gesetzliche Grundlage erhält. Somit empfiehlt sich unbedingt die Streichung von Artikel 19 aus dem Universitätsgesetz.

Die Folgen einer solchen Streichung: Bürgerliche Studenten werden nicht immer hören: «Die Studenten meinen das zu Europa, dies zu Drogen, solches zu den Wahlen und jenes zum Militär», sondern wir werden wie bis anhin im bescheidenerem, nicht verpflichtenden Rahmen des Studentenrat eine Minderheitsfraktion bilden. Nicht interessierte Studenten sind nicht automatisch in die Studentenratsmeinung miteinbezogen, womit diese weniger Gewicht hat. Dienstleistungen von Studierenden für Studierende bleiben von der Studentenpolitik getrennt und sind für alle da. So ginge es doch auch, oder?

 

Matthias Hauser, Präsident Junge SVP Kanton Zürich