Text erschienen im Fokus, Dezember 2012, Mitteilungsblatt der SekZH
Die Sanierung der BVK mit der Einlage von zwei Milliarden Franken aus der Kantonsrechnung ist beschlossen.
Politisch umstritten ist nur, wie sich 1.6 Milliarden dieser Einlage auswirken: Muss die kantonale Rechnung trotz dieser Ausgabe innerhalb von acht Jahren ausgeglichen sein, oder darf der Betrag vom Eigenkapital finanziert werden?
Dazu muss man wissen: 2008 wurden die Normen für die Rechnungslegung angepasst. Das Eigenkapital erhöhte sich um 6.3 Milliarden Franken, nämlich um den Wert von Liegenschaften, die zuvor abgeschrieben waren und nicht mehr in der Bilanz erschienen. Es sind Gebäude, die nicht verkauft werden können, zum Beispiel Büros der Verwaltung, das Ratshaus und so weiter.
Zählt man diese 6.3 Milliarden vom Eigenkapital ab, um zu schauen, wie viel wirklich zur Finanzierung von Ausgaben zur Verfügung steht, reicht der Rest nicht mehr für die BVK-Sanierung. Das heisst, die Sanierung erhöht das Fremdkapital (im Jahr 2011 stieg dieses u.a. wegen der BVK-Sanierung um 2.4 Milliarden Franken auf neu 11.6 Milliarden) und damit die Verschuldung, wird also von nachfolgenden Generationen bezahlt, wenn wir es nicht tun.
Deshalb müssen wir uns heute anstrengen und uns inklusive BVK-Sanierung um eine ausgeglichene Rechnung kümmern.
Doch sind die BVK-Renten tatsächlich am Trockenen? Ich bin pessimistisch: Der Deckungsgrad wird zur Zeit mit 86.5% angegeben. Die Sanierungsvorlage rechnet mit einer Rendite von 3.25%, mit welcher das von der BVK angelegte Vermögen rentieren muss, um die Renten bezahlen zu können. 3.25% sind hoch. Würde das Vermögen mit 0.8% rentieren, wie es eine risikolose Bundesanleihe tut, sind nur rund 60% der Renten gedeckt.
Bedenkt man, dass Renten der Rentner, was in Ordnung ist, nicht gekürzt werden dürfen und zu deren Deckung diejenige Hälfte der 21 Milliarden BVK-Vermögen, die den Rentnern gehört, mit 4% rentieren muss, sieht die Sache für die Aktivversicherten wenig rosig aus: Ihre Sparguthaben finanzieren heutige Renten mit. Dieser gewaltige Hosenlupf ist unmöglich bei tiefen Renditen. Die Jagd nach hohen Renditen aber erhöht das Risiko und hat bei einer schwachen Aufsicht im Nachgang zum Korruptionsskandal überhaupt erst zur Unterdeckung geführt.
Ein Patentrezept gibt es nicht. Vermutlich müssen jüngere Versicherte zufrieden sein, wenn sie das Vermögen, das sie im Laufe eines Berufslebens der BVK einzahlen, als Renten zurückerhalten. Kein Lösungsbeitrag stellt der Austritt aus der BVK dar, wie ihn einige Arbeitgeber erwägen, sie lassen ihre Rentner zurück und verschlimmern damit die Situation. Fest steht: Der neue Stiftungsrat der BVK ist gefordert. Und die Versicherten haben verdient, stets ungeschönt zu wissen, wie die Situation wirklich ist.
Matthias Hauser, Kantonsrat SVP