Umfahrung Eglisau: Ein Juwel (ein drittes Baudenkmal, keine Lärmschutz-Wurst!) planen, statt das Handtuch werfen!

Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist die heute im Richtplan eingetragene Umfahrung Eglisau „nicht bewilligungsfähig“, da der Rheinübergang im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) liegt. Der Regierungsrat schluckt das Resultat und beantragt dem Kantonsrat, den Auftrag, ein Projekt auszuarbeiten, als unerfüllbar abzuschreiben. Hintergrund des Antrages der Regierung könnte die Erfahrung mit der Oberland-Autobahn sein: http://www.bger.ch/mm_1c_71_2011_1c_73_2011_1c_77_2011_d-2.pdf

Die Regierung gibt den Ball also an den Kantonsrat zurück. Das Thema ist zu wichtig für unkoordinierte Einzelvorstösse. Die Unterländer Kantonsratsvertreter werden sich, so meine Hoffnung, parteiübergreifend koordinieren und die notwendigen Schritte einleiten, die schlussendlich doch zu einem abstimmungsreifen Projekt führen müssen.

Einige Gedanken zur Sache:

  • Für Rafzerfeld (Rafz, Wil, Hüntwangen, Wasterkingen, Teile Eglisaus), verbessert sich die Situation weder dank Sanierung der Hardwald mit Kreisel noch dank Sofortmassnahmen (Dosierungssystem) in Eglisau. Ein Teil des Kantons (das Rafzerfeld) bleibt auf der anderen Seite des Flaschenhalses “abgepfropft“. Das Problem nahm und nimmt laufend zu.
  • Offenbar wurde von der ENHK nur die Idee der Umfahrung gemäss Richtplan geprüft. Kein konkretes Projekt. Das ist doch eine etwas dürftige Basis für das schwerwiegende Resultat.
  • Entsprechend wurde auch nicht ein drittes Baudenkmal zwischen den bestehenden Brücken erwogen, sondern eher eine Lärmschutz-Wurst über den Rhein:  Erwartung an den Kanton: Es gibt viele schöne, architektonisch überzeugende Brücken im Land – inmitten schöner Landschaften. Er soll für und im Rafzerfeld zwischen den bestehenden Brücken ein Juwel planen, statt das Handtuch zu werfen!
  • Gerade steht im Kantonsrat die Richtplan-Debatte bevor (Mitte März’14). Wenn die Regierung statt der bisherigen Linienführung eine Neue prüft, dann wäre das Richtplan relevant und muss diskutiert werden. Die Gemeinden müssen wissen, wie eine veränderte Linienführung ihr Land beansprucht. Eine neue Linienführung anzukünden – ohne konkret zu werden – gerade bevor die Alte ein weiteres Mal im Richtplan festgeschrieben wird, ist ein etwas ungünstiger Zeitpunkt.
  • Es kann nicht sein, dass eine Linienführung über Jahre beanstandungslos im Richtplan eingetragen ist, und kaum wird die Idee – noch nicht mal das Projekt – geprüft, hält die Linienführung den Anforderungen an die Landschaft nicht mehr stand. Es muss vom Kanton eine Richtplanung erwartet werden, die „verhebbet“, immerhin setzt der Richtplan für Gemeinden verbindlich Vorgaben und belegt über Jahre hinaus Bauland.
  • Zeitfaktor: Es wird immer dringender!
  • Mit der Anfrage 206/2005 haben wir bereits einmal (erfolglos) versucht, eine Alternative zu lancieren (Übergang weiter rheinabwärts, Tunnel durch Laubberg auf Autobahnende Glattfelden). Es braucht viel Fantasie, noch weitere mögliche Varianten zu sehen.

M. Hauser, Kantonsrat (SVP), Hüntwangen