Votum zur Interpellation 22/2007
Die in allen Punkten korrekte Antwort der Bildungsdirektion auf diese Interpellation zeugt von einer erschreckenden Praxisferne.
Bis nämlich die Gesetzesartikel, welche von der Regierung als „genügende Massnahmen um Gewalt zu verhindern“ zitiert werden, greifen, sind Situationen bereits eskaliert. Wenn eine Schulbehörde via Statthalteramt Bussen gegenüber Eltern auslöst, zum Beispiel wegen Schwänzen, dann trifft es solche, die einmal illegalerweise die Ferien verlängern, vielleicht sogar die Nichtbewilligung eines Gesuchs durch die Schulbehörden missachten und sich deshalb für ein Behördenautoritäres-Exempel anbieten. Aber bis die Eltern eines auffälligen Schülers, der einmal hier eine Lektion verschläft, dann dort zehn Minuten zu spät kommt, dann ein paar Tage krank ist, alle Jokertage einlöst, drei Tage zum Grossvater in die Schnupperlehre fährt etc…., bis diese Eltern gebüsst werden, sind sie oft selber zu Hause schon nicht mehr handlungsfähig und der Junge ist zu tief auf der schiefen Bahn, die Busse ist dann keine Massnahme mehr, die hilft. Es gibt tatsächlich zahlreiche Hilfsangebote, Schulsozialarbeit, Familienbegleitung vom Sozialamt bis hin zum Amtsvormund. Aber Nägel mit Köpfen erzwingen kann eine Schule erst dann, wenn die Karriere des Kindes schon durch Zeugniseinträge zerstört ist, erst mit Timeout, Klassenversetzung, Ausschulung, Heimeinweisung. Zu lamentieren, es brauche niederschwelliger nur das Vor-die-Türe-setzen, die Strafarbeiten oder das Antraben am Mittwochnachmittag und Standortgespräche ist an der Realität vorbei betrachtet. Es darf auch nicht erst bei Handlungen gegen das Strafgesetz zwingend werden: Befugnisgewalten für Schulen im Sinne von Frage 4 und 5 dieser Interpellation wären tatsächlich auszuarbeiten.
Und dann die Antwort auf Frage 6: QUIMS nützt nichts. Der Aufwand dieses Projekts ist belegt, der Erfolg nicht. Es sind zwar alle, Schüler, Eltern, teilweise sogar Lehrpersonen an QUIMS-Schulen um die Angebote und Mittel froh, begeben sich in Projekte und Prozesse zur Verbesserung der Integration, einige werden sozialkompetenter dadurch, dennoch haben sich die Chancen der Kinder an diesen Schulen nicht verbessert, dennoch kommt es zu Jugendgewalt, Bandenbildungen in diesen Quartieren und Migrantenkriminalität. Sie schreiben zudem, dass Schulen mit einem Anteil von 40-Prozent Fremdsprachigen in den Genuss von QUIMS können dürfen. Wer fremdsprachig ist, deklarieren die Kinder und Eltern selber und nur in groben Fehleinschätzungen leitet die Lehrperson eine Korrektur ein. Viele Klassen bestehen zu 70 Prozent aus Schweizer Kindern, nur dank den Eingebürgerten, sonst wären es 70 Prozent Ausländer. Oft haben solche Klassen, auch aus Nicht-QUIMS-Schulen und auch solche, mit denen ein Sek-A-Niveau unterrichtet werden müsste, nur ein oder zwei Schüler, bei denen beide Elternteile auch unserer lokalen Muttersprache entstammen und die Kultur leben. In Seebach, Schwammendingen, Limmattal, Glattbrugg und Dietikon.
Die Antworten der Bildungsdirektion auf diese Interpellation sind laues Waschwasser. Die Interpellation selber allerdings auch. Die CVP hat damit einmal Fragen zur Jugendgewalt gestellt, die FDP fordert mit einem erst kürzlich eingereichten Vorstoss eine Task-Force, die SP hat ihre eigenen Leute in dieser Sache zurückgebunden. Wirklich Nägel mit Köpfen macht einmal mehr nur die SVP. Die heutigen Traktanden 19 bis 23 sind ein Motionenpaket, welches auch diese Probleme löst, zu denen die CVP nur Fragen stellt.