Halloween-Abend im abgelegenen Restaurant Tössegg: 35 Gäste sowie Juristin und Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP) und Bezirksrichter und Kantonsrat Beat Bloch (CSP, Fraktion Grüne) diskutierten die Abstimmungsvorlagen zu den Sozialdetektiven.
Gesprächsleiter Roman Schmid, Kantonsrat der organisierenden SVP Bezirk Bülach, stellte einleitend Vorlage und Referenten kurz vor. Beat Bloch ist stolz auf unser Versicherungssystem und sagt deutlich: «Wenn jemand ohne Anspruch versucht, an Leistungen zu gelangen, ist dies Missbrauch und muss bekämpft werden». Soweit herrschte Einigkeit.
Barbara Steinemann: «Das Gesetz schreibt bisherige Rechtsprechung in Paragrafen.» IV und SUVA haben bis 2016 beobachtet, dürfen dies aber nicht mehr, weil der Europäische Menschenrechtshof festgestellt hat, dass die rechtliche Grundlage fehlt. Diese müssen wir nun schaffen. Nochmals Einigkeit. Aber nun meinte Bloch «Die jetzige Vorlage ist hastig und unsorgfältig erarbeitet worden». Namentlich stört ihn, dass der Einsatz von Sozialdetektiven von Direktionsmitgliedern der Versicherungen selbst beschlossen werden dürfen, statt von unabhängigen Richtern. «Das ist ein grosser Eingriff in die Privatsphäre». Damit hat er Recht: Ein Richter muss Observationen nur dann bewilligen, wenn dabei technische Geräte zur Standortbestimmung verwendet werden.
Steinemann argumentierte, dass das Gesetz eben gerade Grenzen setze: So seien Aufnahmen aus dem Inneren von Häusern oder Drohneneinsätze nicht erlaubt, ebenso bewusstseinserweiternde technische Hilfsmittel. Steinemann: «Sozialdetektive haben keine anderen Mittel als ein privater Beobachter.» «Das steht aber nicht explizit im Gesetz» so Bloch: «Eine Anzeige bei der Polizei wäre ehrlicher und man hätte sofort die ganzen technischen Hilfsmittel zur Verfügung».
«Bei 70 Prozent der bisher Beobachteten wurde Missbrauch nachgewiesen», erläutert Barbara Steinemann. Damit sei erstens gezeigt, dass Sozialdetektive nie leichtfertig eingesetzt werden, zweitens wäre eine Anzeige ja erst dann das richtige Mittel, wenn der Missbrauch klar sei. Wenn sich ein Verdacht als nicht richtig erweist, muss die Versicherungsgesellschaft die Beobachtung dem Beobachteten melden und die Daten aushändigen oder vernichten. «Das ist eine wichtige Regelung, die es früher nicht gab. Dazu meint Beat Bloch: «Wer grundlos observiert wird und das im Nachhinein erfährt, kann persönlich tief verunsichert werden. Das darf man nicht.»
In der Diskussion wurde argumentiert, dass bereits mehrere Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten bekannt sind (z.B. Enteignungen, Billag-Inkasso, Abklärungen für Steuern). Sozialversicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt: Alle zahlen dafür mit höheren Prämien. Versicherungen müssen deshalb Verdachtsfällen nachgehen – wer nichts zu verstecken hat, hat auch nichts zu befürchten.
Nach mehr als einer Stunde konnte Roman Schmid den beiden Referenten das Schlusswort erteilen – Halloween 2018 war informativ und spannend!
Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 25. November
Nach der öffentlichen Podiumsdiskussion hielt die SVP Bezirkspartei eine Kurz-Delegiertenversammlung zur Parolenfassung ab: Die Hornkuh-Initiative wurde von Nationalrätin Barbara Steinemann ergänzt mit einem Kommentar des ehemaligen Tierzuchtlehrers der landwirtschaftlichen Schule Strickhof, Bezirksrichter Dieter Scheuermeier, vorgestellt und mit bis auf eine einzige Stimme klar abgelehnt (Nein-Parole zur Hornkuhinitiative). Einstimmig angenommen wurden natürlich die Selbstbestimmungsinitiative (Ja-Parole) sowie die gesetzlichen Grundlagen für Sozialdetektive (Ja-Parole).