2005 waren die Perspektiven für die Kantonsfinanzen düster. Das Haushaltsgleichgewicht (ausgeglichene Rechnung während einer Periode von vier Jahren) konnte nicht erreicht werden. Der Regierungsrat war gesetzlich verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erlassen. Das tat er (MH06). Nun, im Herbst 2011, versuchen Kantonsräte der SP, Grünen und der EVP die Umsetzung einer seit sechs Jahren pendenten Massnahme der Baudirektion zu stoppen: Es geht um die Auslagerung des Reinigungsdienstes.
Der Kantonsrat hat das Stopp-Postulat an der Sitzung vom 5. Dezember 2011 abgelehnt. Hier drei Argumente:
- Die Entlassung des Kantonalen Reinigungspersonals ist sozial abgefedert. Ein grosszügiger Sozialplan mit Kursen (106 Kurse zum Bewerbungsschreiben und Deutschlernen wurden bisher durchgeführt, für 30 Vollzeitstellen mit 120 Angestellten), Hilfe beim Bewerbungsschreiben und erstellen der Lebensläufe, Stellenvermittlung, fünf Jahre Frist und Abfindungen.
- Die Massnahme hat Wirkung. Nach zwei Jahren sind die Kosten der Massnahme finanziert. Einen Teil dieser Kosten musste der Kantonsrat in einem Nachtragskredit beschliessen (Sozialplan), der überhaupt nur notwendig war, weil die Regierung auf Druck der Gewerkschaft VPOD die Massnahme nicht schon 2007 vollzogen hat. Und damit zum dritten Punkt…
- Die Massnahme ist seit sechs Jahren pendent. Die Gewerkschaft VPOD hat mit Protestaktionen die damalige Umsetzung verhindert. Keine einzige Entlassung sollte vorgenommen werden, die Regierung musste sich bis 2012 Zeit geben. Man rechnete mit einer natürlichen Fluktuation beim Reinigungspersonal von 8%. Eine Hoffnung, die sich nicht erfüllte – nicht zuletzt, weil die Reinigungsangestellten die Frist nicht nutzten. Nun verlangten VPOD-nahe Kantonsräte, die Massnahme zu stoppen. Das zeigt: Es ging dem VPOD nicht um eine soziale Abfederung, nicht um eine Ausweitung der Frist, nicht um „keine Entlassungen“, sondern um Verzögerung und Verhinderung des Stellenabbaus. Sechs Jahre für die Auslagerung von 31 Vollzeitstellen!
Die sozialen Folgen von Massnahmen zur Sanierung der Kantonsfinanzen haben alle Kantonsräte und die Regierung zu verantworten, welche nur allzu oft unter dem Amtsjahr neue Gesetze, neue Aufgaben und somit neue Ausgaben beschliessen. Wir betreiben den Kanton über unseren Verhältnissen und deshalb kommt es zu solchen Folgen.