Weniger Kieslaster dank Zusammenarbeit von Kiesunternehmen, Baudirektion und Kantonsrat
Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes, welche der Kantonsrat am 25. Mai 2020 diskutiert hat, ist sehr wichtig: Bei Grösst-Baustellen werden Kies- und Aushubtransporte künftig mit der Bahn erfolgen – die Bauherren werden dazu verpflichtet.
Was auf den ersten Blick einfach nach einer weiteren Auflage riecht, hat wichtige Gründe.
- Erstens fallen dadurch Lastwagenfahrten weg, welche im Norden vom Kanton Zürich mit für die Verkehrsproblematik rund um das Nadelöhr Eglisau zuständig sind (heute 2’000 Kieslastwagen pro Tag auf der Rheinbrücke, jährlich soll die Gesetzesänderung mehr als 60’000 Lastwagenfahrten im Kanton Zürich einsparen).
- Zweitens verlieren Kiesunternehmen, die viel in teure Bahnanschlüsse investiert haben und sich bemühten, die Auflagen zu erfüllen, endlich den unfaire Konkurrenznachteil durch die den Billig-Lastwagenkies aus Deutschland und aus den Nachbarkantonen. Gleiches gilt für die Auhubtransporte. Zürcher Kies wird attraktiver und die Auffüllung der Kiesgruben wahrscheinlicher.
Erstes Gesamtkonzept mit Modalsplit 50/75
1992 wurde ein erstes Gesamtkonzept für das Rafzerfeld erlassen: Die Gemeindebehörden hatten dies vehement gefordert, bevor weitere Kiesabbaugebiete in den Richtplan (1993) aufgenommen worden sind. Es ging um die Perspektive, wie das Rafzerfeld dereinst gestaltet sein wird und welche Lasten auf die Bevölkerung zukommen.
Dabei war der Bahntransport von Kies (mindestens 75 Prozent) und Aushub (mindestens 50 Prozent) eine wichtige Grösse (= “Modalsplit“). Diese Werte wurden nie erreicht. Da Gesamtkonzepte nicht verbindlich sind, stellte man das fest und die Kiesunternehmen waren ständig in der Not, die Vorgaben nicht einhalten zu können.
Obwohl dies für die Gemeinden verhandlungstechnisch gesehen keine schlechte Position war, wollte man das ändern. Arbeitsgruppen machten schon 2007 Vorschläge öffentlich, wie man realistische Vorgaben für den Kies- und Aushubverkehr formulieren sollte, allerdings für die Gemeinden inakzeptable, da sie letztlich einfach zu mehr Strassenverkehr geführt hätten. Im nächsten Gesamtkonzept 2009 blieb die Frage offen, mangels Einigkeit. Im kantonalen Richtplan 2014 wurde dann der alte Rafzerfelder Modalsplit zugunsten von 35 Prozent Bahntransport für Kies und Aushub über den ganzen Kanton hinweg gestrichen: Mit dem Wissen darum, dass dies im bahnlastigen Rafzerfeld zu einen ähnlich hohen Anteil wie bisher führen müsste.
Kooperative Unternehmen
Die Kiesunternehmer mit Bahnanschluss (Holcim, Hastag, Eberhard in Weiach) waren stets kooperativ auf der Suche nach besseren Lösungen. Ab 2014 ging es in Zusammenarbeit mit dem Kanton darum, Lösungen zu suchen, wie man die Wettbewerbsdiskriminierung durch die teurere Bahntransportpflicht verhindern könnte.
Bauherrschaft ist in Pflicht
Neu muss der Regierungsrat jeweils die Baustellengrösse (Menge Aushub und Kies) sowie die Region (Entfernung vom Kiesabbau resp. der Aushubdeponie) festlegen, für welche die Pflicht zum Bahntransport besteht – die Teil der Baubewilligung und damit für die Bauherrschaft verpflichtend wird. Der Regierungsrat muss dies so bemessen, dass die gesamtkantonalen 35 Prozent im Richtplan stets erreicht werden.
Damit ist die leidige Modalsplittfrage erstmals zufriedenstellend und einhaltbar geregelt und erst noch so, dass, sich ein Bahnanschluss lohnt. Schweizer Kies aus dem Rafzerfeld und Aushub für das Rafzerfeld und weniger Belastung auf den Strassen.
Vielen Dank der kantonalen Baudirektion, den Kiesunternehmen und der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt für diese konstruktive Arbeit.
Bislang sieht es so aus, als wären alle Fraktionen für die Änderung – die Redaktionslesung mit Schlussabstimmung dürfte etwa Ende Juni erfolgen.
Wir werden von den Gemeinden im Rafzerfeld aus nun gespannt verfolgen, wie das Gesetz umgesetzt wird – wie sich der Verkehr entwickelt und ob es bei Grossbaustellen neue Verladestationen geben wird.