Die Finanzkommission schlägt vor, dass die Regierung künftig die Lohnentwicklung pro Leistungsgruppe im Budget aufzeigen muss und diese in den nächsten Jahren auf die Teuerung beschränkt sein soll. Statt sich inhaltlich dazu zu äussern, hatte der Regierungsrat die Frechheit, dieses Ansinnen als unzulässig zu erklären. Dabei ist der Kantonsrat für das Budget zuständig. Dieser überwies das Geschäft nun mit 110 Stimmen. Hier mein Votum zum Geschäft:
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir in diesem Saal sind als Vertretung der Kantonsbevölkerung gewählt und haben bestimmte Kompetenzen und Aufgaben erhalten. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, organisierten wir uns, unter anderem durch die Einsetzung der Finanzkommission, und wir wurden mit Instrumenten ausgestattet, wie zum Beispiel mit der Leistungsmotion.
Es ist, meine Damen und Herren, die ureigendste Aufgabe der Finanzkommission, die Rechnungslegung des Kantons zu beaufsichtigen, das jährlich Budget für den Kantonsrat vorzubereiten, zu diesem Zweck auch in die Direktionen hineinzuschauen, Anträge aus finanzieller Perspektive zu beurteilen und zu formulieren.
Um die finanzielle Entwicklung des Kantons besser beurteilen zu können, hat die Finanzkommission mit dem Instrument Leistungsmotion – mit einem starken Instrument also – eine einfache Sache gefordert, nämlich Auskunft darüber, wie sich die durchschnittlichen Lohnkosten pro Mitarbeiter pro Leistungsgruppe entwickeln. Wir haben dieses neuen Indikator deshalb gefordert, weil wir gerechnet haben, dass die Richtlinien für die Lohnentwicklung, welche sich die Regierung vor dem Budgetprozess selber gibt, nicht eingehalten werden, um ein Vielfaches nicht. Die Lohnentwicklung laut Budgetzahlen für das Jahr 2013 war 4 Prozent, die Richtlinien lauteten 0.6%.
Wir müssen als Finanzkommission erstens diese Kostenentwicklung beurteilen können, zweitens müssen wir, für die Budgetierung, dem Kantonsrat vorschlagen können, Vorgaben zu erlassen. Und genau um das handelt es sich bei dieser Leistungsmotion: Bei Überweisung dieser Leistungsmotion bekundet der Kantonsrat, welche Lohnentwicklung er für das Budget als sinnvoll erachtet und auch dulden wird. Wir sind es, meine Damen und Herren, der Kantonsrat, der je jure das Budget beschliesst und für dieses verantwortlich ist. Nicht die Regierung. Die Regierung ist letztlich im Budgetprozess zudienendes Organ. Sie stellt Antrag und setzt das Budget anschliessend um. Logisch, dass dieser Antrag auch etwa so erfolgen muss, dass der Kantonsrat die gewollte Grundlage für die Festsetzung des Budgets erhält.
Die Antwort des Regierungsrates auf die Leistungsmotion der Finanzkommission geht auf unser Anliegen jedoch materiell gar nicht ein. Die Regierung behauptet, die Leistungsmotion sei unzulässig. Die Behauptung, dies sei deshalb der Fall, weil sie sich über mehrere Leistungsgruppen der Rechnungslegung, ja sogar auf mehrere Direktionen, gleichzeitig beziehe, ist fadenscheinig. Aus dem von der Regierung erwähnten Art. 20 geht das nicht zweifelsfrei hervor. Der Inhalt der vorliegenden Leistungsmotion jedenfalls ist genau der, für welcher Leistungsmotionen vorgesehen sind. Nämlich, ich zitiere Artikel 20 des Kantonsratsgesetzes: In bestimmten Leistungsgruppen (Leistungsgruppen – beachten Sie die Mehrzahl) ein vorgegebenes Leistungsziel zu erreichen. Genau das wollen wir.
Dass die Regierung in ihrer Stellungnahme materiell nicht auf das Anliegen der Finanzkommission eingeht, dass sie sagt, der Kantonsrat, im Speziellen die Finanzkommission, da sie keine ständige Sachkommission sei, sei für diese Anliegen nicht zuständig, es sei unzulässig: Das ist nichts anderes als Dienstverweigerung – eine Frechheit. Und sie bekundet dies lauthals, obwohl sie den geforderten Indikator laut Richtlinien zum nächsten Budget sogar ausweisen wird – oh wie gnädig. In Bezug auf das Leistungsziel der Lohnentwicklung selbst aber übt sie totale Dienstverweigerung. Das kann niemand, der am ernsthaften Funktionieren unserer Demokratie und ihrer Gesetze interessiert ist, goutieren. Wir benötigen eine Grundlage, für unsere Budgetdiskussion, mit der wir arbeiten wollen. Eine Grundlage, die uns ein Budget beschert, welchem wir schlussendlich zustimmen können. Wir müssen heute deshalb den Befehl wiederholen und die Leistungsmotion deutlich überweisen.