Es wird behauptet, das Wassergesetz bringe die Privatisierung von Trinkwasser. Tatsache ist: Bereits heute gibt es private Wasserversorgungen, die bestens funktionieren, z.B. die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Logisch, dass auch dieser seltene Fall in einem umfassenden Gesetz berücksichtigt werden muss und so wird er nicht verboten (wie es die Linke gerne hätte), sondern es werden der Privatisierung Schranken gesetzt: Die Kapitalmehrheit und 2/3 der Stimmrechte müssen bei Gemeinden liegen (beides neu). Und wie bisher darf die Trinkwasserversorgung keinen Gewinn abwerfen, Wassergebühren sind vollständig für Betrieb und Unterhalt zu verwenden. Fazit: Das Gesetz erzwingt keine Privatisierungen: Es regelt lediglich diesen ungeregelten Fall. Die Gegner fahren eine pure Angstmacher-Halblügen-Kampagne!
Sie tun dies, weil sie das Wassergesetz unbedingt bodigen wollen. Das Gesetz ist ein Kompromiss verschiedener Interessen, um den der Kantonsrat sorgfältig gerungen hat: Zuoberst steht unbestritten die Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Doch soll man Menschen Land wegnehmen, nur damit ein kleiner Bach aus Naturschutzgründen offengelegt oder damit ein Seerundwanderweg scharf am Wasser gebaut werden kann? Soll man jemanden von Grund und Boden vertreiben, weil man für Hochwasser Schutzmassenahmen ergreifen muss, welche nur alle 300 Jahre eintreten, oder reicht es, sich auf das 100jährige vorzubereiten? In welchem Abstand zu Gewässern darf man Kulturland intensiv bewirtschaften? Darf man bewässern? Wie viel Bauland muss man enteignen, wenn ein Bach hindurchfliesst? Hier ist der Kantonsrat nicht den links-grünen Extrempositionen gefolgt, sondern hat Interessen von Grundeigentümern und Landnutzern mitberücksichtigt – einen Kompromiss errungen. Wer jetzt das Wassergesetz ablehnt, gefährdet diesen. Deshalb JA zum Wassergesetz!
Matthias Hauser, Kantonsrat SVP, Hüntwangen