Durchschnittlich 6.5 Milliarden Franken pro Jahr – die Hälfte der Gewinnsteuern, die dem Bund abzuliefern sind – stammen aus Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften, sogenannte „Statusgesellschaften“, weil sie heute in einem speziellen Status zu günstigern Sätzen steuerpflichtig sind. Ab 2021 ist es fertig mit dem „Status“, sie werden – egal, wie sie am 12. Februar stimmen, also mit oder ohne Unternehmenssteuerreform III – erheblich höher besteuert. Ansonsten dürfen die OECD-Länder Massnahmen gegenüber unseren Unternehmungen treffen (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen künden), die wir uns nicht leisten können.
Es handelt sich schweizweit um rund 24’000 Gesellschaften mit 150’000 Arbeitskräften. Im Kanton Zürich unterhalten diese Statusgesellschaften rund 6’000 Arbeitsplätze und tragen mit 2.5 Milliarden Franken Wertschöpfung direkt 2% zum Brutto-Inland-Produkt (BIP) des Kantons bei. Sie sind aber mit weiteren regionalen Unternehmungen verbunden: So hängen 95’000 Arbeitsplätze und 30 Milliarden Franken Bruttowertschöpfung von Ihnen ab. Wenn man nun noch der Konsum der Arbeitnehmenden einrechnet, kommen wir im Kanton Zürich auf jeden fünften Arbeitsplatz oder 30% des kantonalen BIP. (Quelle: Anfrage 419/2016 Kantonsrat Zürich)
In der Stadt Zürich werden Gewinne von Unternehmungen mit 21.6% versteuert. Für die heute günstiger besteuerten Statusgesellschaften bedeutet dies eine Verdoppelung (gemischte Gesellschaften) oder gar eine Verdreifachung (Holdinggesellschaften). Die Kapitalsteuer verfünfacht sich. Eben, spätestens 2021, und auch wenn die USR III am 12. Februar abgelehnt wird.
Irgendwann – bei einer solchen Steuererhöhung vermutlich sogar im Vornherein – werden die betroffenen Unternehmungen einen Standortentscheid fällen. Und aus der Schweiz wegziehen. Der Schaden wird, siehe obige Zahlen, riesig. Wir gefährden unseren Wohlstand. Es sei denn, wir können die Steuererhöhung der Gewinnsteuern für Statusgesellschaften immerhin ein wenig kompensieren.
Und über solche Kompensations-Massnahmen stimmen wir bei der Vorlage USR III ab. Die Massnahmen belohnen zudem die Innovation (Patentbox, erhöhte Abzüge für Forschung und Entwicklung) und kommen auch vielen Schweizer Unternehmungen zu Gute, wie die Möglichkeit für geringere kantonale Gewinnsteuern für alle Unternehmen (6% statt 8%). Gemäss Regierungsrat Kanton Zürich wird eine solche im Kanton erfolgen.
Die direkten Auswirkungen dieser kleinen Gewinnsteuersenkungen, die im Kanton geplant sind, lassen sich einfach und pro Gemeinde anhand der heutigen Steuereinnahmen berechnen. Deshalb schlagen die Gegner der Vorlage mit konkreten Zahlen um sich. Doch die gewaltige Grösse der Verluste, wenn die Statusgesellschaften wegziehen, und die Chancen, welche unser Wirtschaftstandort durch geringe Steuersenkungen für alle Unternehmungen hat, nämlich, dass neue Firmen kommen und entstehen – lassen sich nur abschätzen, obwohl sie für den Wohlstand um Vieles wichtiger sind. Deshalb braucht es ein klares JA zur USR III.