Am 28. November stimmen wir über das Lehrerpersonalgesetz (LPG) ab. In weiten Teilen ist dieses unumstritten und deshalb empfiehlt es der Kantonsrat ohne Gegenstimmen zur Annahme. Ein Referendumskomitee sammelte jedoch in nur zweieinhalb Wochen über 7’700 Unterschriften: Es muss also irgendwo einen Haken haben.
Dieser ist gut verpackt. Denn seine Tragik tritt nicht in einem einzelnen Paragraphen hervor, vielmehr ist es die Verknüpfung von §18.4 des LPG mit dem §9 des Lehrerbildungsgesetz. §18.4 legt grundsätzlich fest, dass die Weiterbildung so obligatorisch ist, wie im Lehrerbildungsgesetz festgeschrieben. Dort steht im §9, dass Organisation, Form und Inhalt der Fortbildungsveranstaltungen durch den Bildungsrat geregelt werden und dieser zudem bestimmen kann, welche der Kurse obligatorisch sind. Keiner der Paragraphen wäre für sich alleine ein Referendum wert. Da aber die Verknüpfung bestimmt, dass der direktionshörige Bildungsrat zur inhaltlich festgelegten Weiterbildung verpflichten kann (bis zu vier Wochen in den Schulferien), ist die Befürchtung des Referendumskomitees, dass die Lehrerschaft, z.B. mit Kursen für bestimmte Unterrichtsformen, «indoktriniert» werden könnte, zumindest nicht ganz von der Hand zu weisen. Das rechtliche Instrumentarium dazu wird bei Annahme des LPG jedenfalls geschaffen.
Tragischer jedoch erscheint mir der «unsinnige Bildungszentralismus»:
Jede Lehrperson hat eigene Defizite und steht in einer spezifischen Situation. Schulgemeinde A hat nicht dieselben Probleme wie Schulgemeinde B. Ergo sind Fortbildungsbedürfnisse von Lehrperson zu Lehrperson, von Schulhaus zu Schulhaus, von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Die Kantonalisierung entreisst der einzelnen Lehrperson und damit den Schulen und Schulgemeinden eine Kompetenz, die zur Bewährung im täglichen Bildungs- und Erziehungsauftrag eigentlich am Ort des Geschehens bleiben muss.
Das Obligatorium allein (ohne inhaltliche Festlegung) bestand bereits im bisherigen Gesetz und wurde kaum angewandt: Im Kanton Zürich ist die Schule von «unten nach oben» organisiert und in der täglichen Praxis begründet (die Fachleute sind im Schulzimmer und nicht in den BD-Büros). Die Schulhausteams und Schulpflegen sollen die Weiterbildung ihres Lehrkörpers selber anstreben. U.a. dieser Schulorganisation haben wir unser (relativ) hohes Bildungsniveau zu verdanken. Der Direktor scheint dies trotzdem ändern zu wollen (vergl. auch Entwicklung Bezirksschulpflegen).
Es gibt überhaupt keinen Grund, die Bildungsreformen mit «Highspeed» durchzuziehen. Wer für Langsamkeit plädiert, ist nicht gegen Reformen, sondern dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer Erfahrungen einfliessen lassen, ohne dadurch tagtägliches Wirken zu vernachlässigen. Wird das LPG abgelehnt, könnte erstens der Reformprozess von der Raserei ein wenig befreit werden, zweitens liegt am Schluss ein besseres Resultat vor (Die Korrektur ist eine kleine Sache und das korrigierte LPG geht im Kantonsrat ohne Probleme durch), und drittens – falls die BD mit den Änderungen an §18.4 und §9 nicht einverstanden ist – hat der Direktor einen Erklärungsbedarf. Und auf diese Erklärung bin ich gespannt.