Dank der Parlamentarischen KR-Nr. 27/2018 von SVP (Erstunterzeichnerin), FDP und GLP können Gemeinden ihr «altes» Vermögen wieder nutzen. Und weil es bei einigen Gemeinden pressiert, gilt dies bereits ab dem 1. Juni. Am Montag, 27. Mai, hat der Kantonsrat diese Gesetzesänderung definitv beschlossen.
Per 31. Dezember 2017 hatten 130 Gemeinden im Kanton Zürich zusammengenommen 1.89 Milliarden Franken Nettovermögen – per 1. Januar 2018 war dieses praktisch eingefroren.
Der Grund liegt im sogenannten «mittelfristigen Ausgleich», der im Artikel 92 des neuen Gemeindegesetzes geregelt ist und damals in Kraft trat: Die Gemeinden müssen so budgetieren, dass jeder Aufwand- und Ertragsüberschuss über eine bestimmte Zeitspanne kompensiert wird – mittelfristig das Vermögen also gleich hoch wie anfangs 2018 bleibt. Damit bleiben sie auf ihren alten 1.89 Milliarden sitzen.
Gegen Neuverschuldung und den Drang von Exekutiven, Steuern trotz Überschüssen hoch zu halten, macht der mittelfristige Ausgleich Sinn. Absurd ist er aber für Gemeinden, die sich Defizite dank hohem Nettovermögen leisten können: Sie werden dennoch zu Steuererhöhungen gezwungen. Und das happig, denn Artikel 92 regelt noch mehr: Der Aufwandüberschuss darf nicht höher sein, als die Abschreibungen plus drei Prozent des Steuerertrages. Das tönt vernünftig, bis man rechnet: Politische Gemeinden gibt es einige mit Steuereinnahmen unter einer Million. Drei Prozent sind 30’000 Franken. Das liegt im Schwankungsbereich jedes Budgets, ein Sozialfall, ein Pflegefall, eine Spitze im laufenden Unterhalt, weniger absehbaren Grundsteuerfällen. Will eine Gemeinde den Steuerfuss möglichst tief halten, schwankt er mit dem möglichen Aufwandüberschuss mit. Wenn Defizite aber, was keine Seltenheit ist, auch mal einige Hundertausend betragen, dann steigt der Steuerfuss – da und dort über zehn Prozent. Auch wenn die Gemeinde Nettovermögen hat.
Dass hier etwas mit dem Gesetz nicht stimmt, haben die Initianten von 27/2018 schon lange bemerkt, kaum war das Gesetz in Kraft, reichten sie den Vorstoss ein. Dank der konstruktiv arbeitenden Kommission für Staat und Gemeinden (Wortführerin der SVP in der Kommission war Erika Zahler, Initiant war der Schreibende) und dem Gemeindeamt konnte das Geschäft am letzten Montag im Rat diskutiert werden.
Fazit: Neu muss das Budget jährlich ausgeglichen sein – aber einen Aufwandüberschuss zu planen wird bis zur Höhe des Nettovermögens zulässig.
Das ist super: So können Gemeinden Vermögen aufbauen (oder Verschuldung abbauen), wenn sie positiv abschliessen, ohne mittelfristig wieder kompensieren zu müssen. Und Gemeinden, die bereits Nettovermögen haben, können dieses benützen. Die 1.89 Milliarden können gebraucht werden, auch um mit geplanten Eigenkapitalbelastungen Budget und Steuerfuss zu glätten.
In Kraft tritt diese Änderung des Gemeindegesetzes bereits am 1. Juni. So kann sie für das Budget 20 berücksichtigt werden. Zwei kleine Gemeinden im Kanton, die den Steuerfuss nicht xfach zu hoch festlegen konnten, sind sogar schon für 2019 froh, ihre Budgets nicht nur vernünftig beschlossen, sondern auch gesetzlich gestützt zu wissen.
Matthias Hauser, Kantonsrat