In einem Mitteilung, die in diesen Tagen von der SP in der Medienlandschaft verbreitet wird, fordert diese Partei, dass Kindergärtnerinnen und Kindergärtner Zugang zu der Pädagogischen Hochschule erhalten sollen und den Lehrerinnen und Lehrern dadurch gleichgestellt werden. Der Inhalt des SP-Leserbriefs zählt darauf, dass die Angesprochenen die Hintergründe nicht kennen:
Die SP erwähnt nicht, dass die Zulassungsbedingungen zur Pädagogischen Hochschule (§13, Gesetz über die Ausbildung der Lehrkräfte und über die Pädagogische Hochschule) folgende Anforderungen stellten: Der Besitz eines eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweises oder eines Ausweises über eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder bereits eines anderen Lehrerdiploms. Ginge es also nach den Sozialdemokraten, so wäre für Kindergärtnerinnen oder Kindergärtner künftig die Maturität (sprich: der Besuch des Gymnasiums) obligatorisch.
Mit der obligatorischen Maturität wird aber vielen geeigneten jungen Menschen der schöne Beruf im Kindergarten verschlossen. Perspektiven werden verbaut. Deshalb stellte die SVP-Fraktion bei der ersten Lesung zum Gesetz erfolgreich den Antrag, die einheitlichen Zulassungsbedingungen für den Unterricht auf der Volksschulstufe aus dem Gesetz zu kippen. Die SVP findet, dass Kindergärtner und Kindergärtnerinnen – anders als Lehrerinnen und Lehrer – nicht unbedingt ins Gymi müssen.
Der SP geht es eigentlich – und dies kommt im letzten Abschnitt des SP-Leserbriefs zum Ausdruck – gar nicht um die «Gleichstellung von Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern», sondern um die Einführung einer Basisstufe an der Volksschule, mit welcher der heutige Kindergarten, der doch eine wertvolle Institution ist, überhaupt abgeschafft würde. Und dazu braucht es eben nur noch eine «Basisstufen-Lehrerschaft» und keine Kindergärtnerinnen und Kindergärtner mehr.