Fernunterricht in der Volksschule ist eine Notstandsmassnahme und wurde während dem Corona-Lockdown vielfältig und praktisch umgesetzt. FDP, GLP und SP fordern nun dennoch beim Fernunterricht Eingriffe in die Gemeindeautnomie.
Ein kantonsweites «Konzept für Fernunterricht», «Schulen auf die zweite Welle vorbereiten»: Mit diesen Schlagworten verlangen Postulate im Zürcher Kantonsrat mehr Vorgaben von der Bildungsdirektion. Leider wurde eines der Postulate bereits dringlich erklärt.
Die meisten Schulen haben während dem Corona-Lockdown von März bis Mai 2020 innert kurzer Zeit einen für die meisten Jugendlichen funktionierenden Fernunterricht durchgeführt. Selber habe ich die Zeit arbeitsreich, aber durchaus auch für die Jugendlichen lehrreich in Erinnerung. Angebote gab es wie Früchte an einem vollen Baum: Die ICT-Infrastruktur, diverse Chat-Plattformen, Tools um Aufgaben zu stellen und einzureichen, Online-Angebote des Lehrmittelverlages, viele privaten Websites (nicht nur aber viele aus der Schweiz), den Visualizer, den man nach Hause nehmen konnte, um Dinge online zu erklären, Schülerinnen und Schüler, die naturwissenschaftliche Erfahrungen filmten und die Filme gegenseitig kommentierten und diskutierten. Ein Beispiele finden Sie hier (Link).
Die Ideen für gute Lernjobs sprudelten.
Natürlich, Präsenzunterricht hat – hoffentlich – für viele Schülerinnen und Schüler eine höhere Wirksamkeit. Genau darum soll man auch den Fernunterricht nicht auf Reserve fördern. Einige wenige Jugendliche haben aber sogar während dem Lockdown höhere Ziele erreicht und die Zeit ernsthafter lernend verbracht, als dies für sie im sozialen Kontext der Schule möglich gewesen wäre. Trotzdem: «Dass man sich endlich wieder sieht» war eine Riesenmotivation im Juni, als der volle Präsenzunterricht wieder aufgenommen wurde. Insgesamt lief es nicht so schlecht.
Hier die Argumente gegen die Postulate:
- Der Kanton Zürich – Bildungsdirektion, Pädagogische Hochschule, der Lehrmittelverlag – haben bereits während der ersten Welle ein gutes Angebot an Tipps geleistet. Links für den Unterricht, Leitungszirkulare, Schutzkonzepte, eine Hotline. Dazu gab es eine Vielzahl privater Angebote. Von der Bildungsdirektion muss nicht mehr erwartet werden.
- Die heutigen Gesetze (Bildungs- und Volksschulgesetz) und Verordnungen regeln Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten in der Zürcher Volksschule vernünftig und abschliessend, auch in Notstandszeiten.
- Mit einer guten Ausstattung an Computern und Tablets und Programmen wurde der Fernunterricht einfacher (ICT) – aber genau diese Beschaffungen sind Sache der Schulgemeinde und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor Ort. Es ist ein nicht zwingend notweniger Eingriff in die Gemeindeautnomie, wenn diesbezüglich verbindliche Vorgaben der Bildungsdirektion kantonsweit durchgesetzt würden. Es bestünde sogar die Gefahr, das heute funktionierende gute Lösungen durch zentrale Vorgaben – z.B. eine kantonale Lernplattform – ersetzt würden. Das wäre sehr schade. Besser ist, wenn die Schulen voneinander lernen.
- Viele Schulen sind bereits gut ausgerüstet und haben den Fernunterricht vernünftig gemeistert. Alle über den gleichen Leisten zu schlagen bringt nichts. Die Bildungsdirektion würde ihren Nutzen ungerecht verteilen.
- Wir hoffen immer noch auf möglichst wenig Fernunterricht – fördert man Fernunterricht, so wird sein Anteil oder der Anteil an Fernlernformen auch in coronalose Zeiten erhöht. Diese Schulentwicklung wollen wir nicht fördern.
- Die Postulate lösen Mehrkosten aus – für etwas, das die Bildungsdirektion zum grossten Teil sowieso schon macht.
Die SVP lehnt diese Postulate deshalb ab.