Votum im Kantonsrat
Die Kantonale Regelung der Schulsozialarbeit wird mit dem Gesetz zur Jugendhilfe debattiert, welches vielleicht gegen Ende des laufenden Jahres in die Kommission für Bildung und Kultur zur Beratung gegeben wird. Materiell ausführlich wird dann diskutiert. Hier nur ein erster Überblick: Beabsichtigt ist, dass den Gemeinden ein Mindeststandart an Schulsozialarbeit vorgeschrieben wird, dass der Bedarf erhoben werden muss, dass der Kanton auch bis zu 60 Prozent der Finanzierung übernimmt, dass die Schulsozialarbeit nicht etwa der Schule, sondern der Jugendhilfe angegliedert werden soll. Die heutige Gemeindeautonomie wird reduziert, obwohl zusammen mit Gassenarbeit, AJUGA, OKEY, Jugendarbeit allgemein, Jugendbeauftragte, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Jugend- und Familienhilfe, Jugendpsychiatrischen Dienst, diverse Stellen wie Suchtprävention, Gewaltprävention, Kirche, Gemeinschaftszentren, Opferhilfe und Hilfestellen bei Missbrauch und der Berufsberatung ein reichhaltiges, lokal und regional verschiedenes Angebot bereits zur Verfügung steht. Eine kantonale Vereinheitlichung führt nicht zu einem Abbau, sondern zu einem vermeidbaren Überangebot.
Obwohl dies alles mit dem Jugendhilfegesetz erst diskutiert werden soll, rechnete die Bildungsdirektion gemäss mündlichen Ausführungen sowie im Projekt 149 und in Begründungen ab dem Planjahr 2009 bereits heute mit Ausgaben, die dereinst anfallen werden.
Sie müssen verstehen, dass, wer den Verlust der Gemeindeautonomie und damit die kantonale Regelung ablehnt, auch der Meinung ist, man könne den Finanzplan um den entsprechenden Betrag kürzen.