Votum im Kantonsrat
Im KEF 2006 war der Personalbedarf der Bildungsverwaltung für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 geplant. Dem KEF 2007 konnte man entnehmen, dass für all diese bereits im Jahr 2006 geplanten Jahre der Personalbestand in der Planung erhöht wurde. Dasselbe geschah auf den vorliegenden KEF 2008 in der Begründung des Mehraufwandes. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden Jahr für Jahr mehr Beschäftigte in der Bildungsverwaltung geplant.
Dies, weil sich Projekte der Bildungsdirektion betreffend effektivem Personalbedarf laufend konkretisieren, vor allem aber weil neue Projekte dazu kamen, von denen man im Jahr 2006 noch nicht annehmen konnte, dass sie 2008 Eingang in den Finanzplan finden.
Die Projekte zur Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes sind inzwischen alle im KEF erfasst. Erneut hat nun die Bildungsdirektion im erst gerade vergangenen Dezember Bildungsziele – B hoch 5 – verkündet, die letztlich in neue Projekte münden. Die Gefahr ist gross, dass auf Grund dieser Projekte der Personalbestand der Bildungsverwaltung im KEF 2009 für die Folgejahre wiederum höher veranschlagt wird, als bereits heute geplant. Mit der vorliegenden KEF-Erklärung soll der Spiess umgedreht werden. Die Bildungsdirektion soll auf der Grundlage des KEF 2008 bis 2012 ihre Kapazität für Projekte dem geplanten Personalbestand anpassen. Die Planzahlen aus dem vorliegenden KEF bis und mit ins Jahr 2012 sollen ein oberer, verbindlicher Plafonds sein.
Selbstverständlich heisst dies nicht, dass der Personalbestand nicht reduziert werden dürfte, wenn einzelne Projekte abgeschlossen werden. Ein Plafonds darf sehr wohl unter- nicht aber überschritten werden. Namentlich ist hoffentlich das Ende der Frist bei befristeten Stellen auch schon geplant.