Ja zu unserer Demokratie!
Am 26. Dezember 1993 haben die Stimmberechtigten im Kanton Zürich die Volksinitiative „für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen“ mit mehr als doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen angenommen. Damit haben sie der Regierung und dem Kantonsrat einen eindeutigen, klaren Auftrag erteilt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen. Dies ist inzwischen geschehen, und über diese stimmen wir am nächsten Sonntag ab. Wir haben nämlich über die entsprechende Änderung des Kantonalen Straf- und Vollzugsgesetzes (StVG) zu befinden.
Im Vorfeld der Abstimmung vom 26. Dezember ’93 wurde bereits lang und breit über die Vor- und Nachteile eines Vermummungsverbots diskutiert. Damals hat die Junge SVP des Kantons Zürich Informationen über die Realisierbarkeit eines solchen Verbots bei der Polizei eingeholt und sich infolgedessen für die Nein-Parole entschlossen.
Heute sieht die ganze Angelegenheit anders aus. Das Verbot ist angenommen und bei der kommenden Abstimmung geht es nicht mehr um die Grundsatzfrage „Vermummungsverbot Ja oder Nein“, sondern darum, einen Auftrag vom Volk auszuführen. Wer nun also „Nein“ stimmt, beispielsweise der Regierungsrat, missachtet dies und verhält sich in gewissem Mass undemokratisch.
Um die Auslegung unserer Demokratie geht es in diesem Sinn am nächsten Sonntag nicht nur beim Vermummungsverbot, sondern auch bei der un-„Fairplay-Initiative“. Am 2. Juni 1991 befürworteten wir das Verbot von Geldspielautomaten. Ausser allen möglichen Verzögerungen ist bis heute nichts passiert, mit der un-„Fairplay-Initiative“ soll der damalige Entscheid nun gar rückgängig gemacht werden. Wie die un-„Fairplay-Initianten“ ständig schreiben, so haben wir es im Kanton mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu tun. Wir nehmen nun an, dies sei schon im Juni 1991 der Fall gewesen, respektieren diese Mündigkeit und lehnen deshalb die un-„Fairplay-Initiative“ ebenso ab, wie wir das Gesetz zum Vermummungsverbot befürworten.
Wer es anders hält, zieht die Demokratie ins Lächerliche.
Ins Lächerliche gezogen wird die Demokratie übrigens auch, wenn es, wie in diesem Blatt vor einer Woche beschrieben, scheinbar möglich ist, dass ein Parteivorstand in einem Hotel während einer Aussprache von vermummten Autonomen mit rohen Eiern beworfen und mit Pfefferspray besprüht wird. Wenn es auch der SP-Vorstand war, und wenn sich auch gerade dieser gegen das Vermummungsverbot aussprach, eine solche Eier-Aktion gehört nicht zum anständigen Ton. Um ähnliches künftig zu verhindern, punktieren wir am Sonntag die nötige Gesetzesgrundlage mit einem überzeugten „Ja“.
Die Änderung des kantonalen Straf- und Vollzugsgesetzes ist übrigens weitgehend eine Kopie vom bewährten Vermummungsverbot des Kantons Basel-Stadt. Auch mit den Auflagen des Bundesgerichts verträgt sie sich bestens: Wenn jemand gegen Luftverschmutzung demonstriert, darf er weiterhin mit der Gasmaske umherirren, wo Sitten und Gebräuche zelebriert werden, geschieht dies auch weiterhin, wo aber in einem friedlichen Demonstrationszug ein potentieller Zerstörer unkenntlich mitmarschieren möchte, wird er es bei einem „Ja“ zur Gesetzesänderung ziemlich viel schwieriger haben als bisher. Somit ist wohl allen gedient.