Die Abstimmung ist zwar gewonnen – Gottlob.
Leider jammern die bald Ex-Grundstufenlehrpersonen über verpasste Chancen. Wenn man genau hinhört, drehen sich die Jammer-Argumente nicht um die Kinder, sondern behandeln die eigenen Arbeitsbedingungen, welche wieder den hunderten übrigen Kindergärten angepasst werden: Weniger Teamarbeit als in der Grundstufe, tiefere Löhne, grössere Klassen. Wie egoistisch!
Doch statt dem Gejammen zuzuhören, sollten wir uns über das Abstimmungsresultat freuen. Weshalb? Nun, der Vollständigkeit halber auf meiner Website nun noch zwei Leserbriefe aus dem Abstimmungskampf, welche die Nachteile der Grundstufe aufzeigen, die ich bisher hier nicht publiziert hatte.
Der Erste:
Grundstufe: Eltern haben nichts mehr zu sagen
Eltern von klugen Kindergartenkindern werden gefragt, ob ihr Kind ein Jahr überspringen wolle. Die Eltern, die ihr Kind zu Hause rund um die Uhr kennen, das Selbstvertrauen und die Persönlichkeit um Welten besser einschätzen können, als irgendeine Lehrperson, haben im Kindergarten die besseren Karten: Sie können eine Klassenüberspringung ohne Weiteres ablehnen. Das Kind bekommt Zeit, sich zu festigen, legt Grundlagen für eine später positive Schulkarriere. Der Regelverlauf erster Chindsgi, zweiter Chindsgi, Übertritt, erste Klasse gibt Halt.
In der Grundstufe hingegen gelten zwei bis vier Jahre als „Regelverlauf“. So teilen Grundstufen-Lehrpersonen den Eltern kluger Kinder nach zwei Jahren mit: „Ihr Kind hat die Lernziele erreicht. Es geht jetzt im Lesen und Rechnen in der zweiten Klasse weiter. Sie teilen dies den Eltern zu zweit mit, verunsichern die Eltern und keine haltgebende Regellaufbahn muss durchbrochen werden, den jedes Kind absolviert die Grundstufe sowieso im eigenen Tempo.
So haben die Eltern in der Grundstufe nichts mehr zu sagen. Übrigens auch nicht mit dem Gegenvorschlag: Ob die Grundstufe in einer Gemeinde eingeführt wird oder nicht, entscheidet alleine die Schulpflege, es gibt nicht einmal Rekursmöglichkeiten.
Matthias Hauser, Hüntwangen