In einem Schreiben an den Gemeinderat Eglisau begründeten Mitarbeiter der Direktion für Soziales und Sicherheit ihre Absage zur Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung über das geplante Asyldurchgangszentrum Eglisau damit, dass von mir eine Anfrage in der Sache hängig sei.
Wenn parlamentarische Anfragen – Anfragen, und nicht etwa Initiativen oder Motionen, die eine gesetzgeberische Wirkung haben – zu einem Infostop gegenüber einer Gemeindebevölkerung führen, lohnt es sich, das Informations- und Demokratieverständis der Exekutive zu hinterfragen. Genau dies haben Mitunterzeichnende und ich mit einer Interpellation getan, die am vergangenen Montag, 29. August 2005, eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, im Kantonsrat behandelt wurde.
In der Antwort des Regierungsrates relativiert sich der Sachverhalt in der Angelegenheit, wie so oft in Antworten auf Interpellationen. Der damalige Hergang wird beschönigt, statt die Qualität der Informationspolitik für die Zukunft verbessert.
Taktieren der Verwaltung dürfte unsere parlamentarische Freiheit niemals beschneiden
Ich bin froh, dass laut der regierungsrätlichen Interpellationsantwort Vorstösse nicht generell als Begründung für Infostops missbraucht werden, sondern je nach Thema, Situation und Politik der Direktion. Dies ist allerdings nach wie vor fragwürdig: Taktieren der Verwaltung dürfte unsere parlamentarische Freiheit niemals beschneiden. Erst recht nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, keine materiellen Gründe dafür vorliegen, sondern es wirklich nur darum geht, sich nicht der Bevölkerung stellen zu müssen: Reine Verwaltungstaktik.
Vor der Verantwortung drücken
Der Hergang des Falles war der folgende: Auf telefonische Anfrage des Eglisauer Gemeindepräsidenten am 21. Januar 2004 kam es durch die Direktion für Sicherheit und Soziales zu einer Absage zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung über den geplanten Neubau eines Asyldurchgangszentrums. Es wurde darauf verwiesen, allenfalls einen anderen Mitarbeiter der Direktion anzufragen. Am 12. Februar kam der Bescheid, man nehme eventuell trotzdem teil, man solle der Direktion das Flugblatt faxen. Zu diesem eventuellen Meinungsumschwung beigetragen hat fast sicher der Umstand, dass in Eglisau Unterschriften gesammelt wurden. Ein Drittel der Bevölkerung, über 1000 Personen, haben an nur einem einzigen Sammeltag die Pedition gegen das geplante Durchgangszentrum unterschrieben. Das Flugblatt zur Infoveranstaltung wurde verteilt und der Direktion gefaxt. Am 18. Februar erfolgte telefonisch wiederum eine Absage. Das Flugblatt sei fair, aber Gastgeberin sei die SVP, nicht der Gemeinderat. Der Infoanlass sei so zu wenig offiziell. Also schickte gleichentags der Gemeinderat eine schriftliche, offizielle Einladung an das kantonale Sozialamt. Reaktion: Wieder eine Absage, diesmal schriftlich, am 20. Februar. Nun erstmals mit der Begründung (weil sonst keine Begründungen gefunden werden konnten), meine Anfrage sei noch hängig. Am 23. Februar fand der Infoanlass zum Durchgangszentrum statt. Die Turnhalle war bis auf den letzten Platz besetzt, der Gemeinderat informierte, der Kanton fehlte.
Dieses „Absage-eventuell-doch-Zusage-dann-definitive-Absage-mit-fragwürdiger-Begründung-Gebaren“ zeugt nicht nur von einer mangelhaften Informationspolitik – Liebe Amtsvorsteher, gehen sie doch in die Eglisauer Turnhalle, stehen sie Red und Antwort, seien sie volksnah! – Nein, die Geschichte zeugt auch von Kommunikationsschwierigkeiten innerhalb der Direktion für Soziales und Sicherheit, da in den Telefongesprächen auf Rücksprachen mit Vorgesetzten verwiesen wurde, die nachträglich nichts von der Angelegenheit wussten. Der Chef kennt die Arbeit seiner Mitarbeiter nicht und die Mitarbeiter haben den Willen des Chefs nicht verstanden. Oder es zieren sich alle um die Verantwortung und innerhalb der Direktion wird „Schwarzer Peter“ gespielt.
Unsinniges Asyldurchgangszentrum Eglisau
Der Kanton weicht nicht davon ab, in Eglisau ein neues Asyldurchgangszentrum bauen zu wollen. Nicht nur die Kosten, nicht nur die Tatsache, dass andere Durchgangszentren halb leer stehen, dass bereits eingerichtete Mietliegenschaften zu günstigen Konditionen bereit stünden, nein, vor allem die Lage auf dem kantonseigenen teueren Bauland (welches zu guten Preisen verkauft werden könnte, also gerechnet werden muss), nahe der Landesgrenze, neben dem Bahnhof und – bedenklich – in Mitten einer neuen Familiensiedlung; Diese Umstände hätten eine offensivere Informationspolitik der Regierung mehr als angebracht erscheinen lassen, gäbe es doch einiges zu begründen.