Auf Erziehungsnotstand folgt Jugendgewalt. Beispiele: 4. Juli: Eine Gruppe Küsnachter Schüler schlägt in München drei Arbeitslose und ein zufällig daherkommender Geschäftsmann, Knochenbrüche im Gesicht. 3. Juli: Drei junge Männer überfallen auf einer Stadtzürcher Quartierstrasse einen Studenten und einen 39jährigen Mann, der sein Auto parkieren will. 29. Juni: Fünf Kosovaren aus Kloten verfolgten einen Autofahrer bis nach Batzenheid (SG) und schlagen ihn vor seiner eigenen Garage spitalreif. 19. Juni: Vier Jugendliche attackieren Trampassagiere, Schnittverletzungen. 17. Juni: Zwei Brüder aus dem Irak sowie ein Unbekannter verprügeln einen 19jährigen mit Eisenstangen. Sechs ernsthaft- oder schwerverletzte Opfer innerhalb von nicht einmal 20 Tagen. Die Täter sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die Tatmotive unklar. Gewalt, auch gegen Mittel- und Wehrlose, zum Spass gegen Langeweile, Abgelöschtheit und Lebensfrust. Was hilft dagegen?
Natürlich braucht es die Ausschaffungsinitiative und natürlich braucht es ein griffigeres Jugendstrafrecht. Vor allem aber braucht es Erziehung. Nicht durch Sozialarbeiter-Funktionäre, die sich professionell abgrenzen können, sondern direkt vom Wohl der Kinder betroffene Menschen, die Grenzen setzen und sich kümmern. In erster Linie die Eltern und während den Schulzeiten die Klassenlehrpersonen. Eltern, welche während zwölf Jahren nie Grenzen setzen, müssen sich nicht wundern, wenn das Kind in der Pubertät keine mehr akzeptiert. Und Lehrpersonen, welche Missetaten der Kinder und Jugendlichen emotionslos auf einer Strichliste zählen und die Verantwortung für die ihnen Anvertrauten einer trockenen Formel übertragen (z.B. „Fünf Striche gibt ein Zeugniseintrag“), und die dazu (zur eigenen Entlastung) die ganze Entourage von Schulsozialarbeit, Heilpädagogin, Schulleitung, Schulpsychologie in Gang setzen, solche Lehrpersonen müssen sich nicht wundern, wenn der Jugendliche scheitert. Einmal den Schulgarten umgraben ändert das Verhalten mehr als jeder Zeugniseintrag.
Deshalb müssen die Schulen bei disziplinarischen Vergehen von Kindern und Jugendlichen einschreiten: Notieren der Taten reicht nicht. Keine zur Erziehung auserwählte Person darf sich um Massnahmen drücken: Es braucht eine Sanktionspflicht für Schulen und Schulbehörden und Bussen (auch als sinnvolle Strafarbeit abzahlbar), die direkt, unkompliziert, und rechtsgleich im ganzen Kanton gesprochen werden müssen, lange bevor es überhaupt zu Gewalttaten kommt. Zudem müssen die Sanktionsmöglichkeiten wirksam erweitert werden, zum Beispiel mit einer Korrektionsanstalt.
Die SP und die FDP forderten im Kantonsrat einen unverbindlichen Leitfaden, welcher Hinweise geben soll, was zu tun sei, wenn ein Schüler durch Schulabsentismus („Schwänzen“) auffalle. Als wüssten dies die Schulen nicht: Schwänzen braucht Konsequenzen! Ebenso die Jugendgewalt: Die SVP fordert ein schärferes Jugendstrafrecht, Pflicht zur Erziehung und wirksame Massnahmen, die FDP eine Taskforce. Was hilft, Handeln oder Schwätzen?
Noch zwei andere Bildungsthemen: Der Zürcher Kantonsrat will (leider) den Unterricht über Umweltverschmutzung für Volksschulen obligatorisch erklären. Die Liste der fächerübergreifenden Unterrichtsgegenstände, wie Informatik, Medienkunde, Abfallunterricht, Gesundheitsunterricht, Aidsaufklärung und Sexualerziehung, Berufswahl, Gewaltprävention, Zähneputzen und Verkehrsunterricht wird demnach ergänzt. Wenigstens braucht man dafür als Lehrer auch künftig nicht den Doktortitel: Zusammen mit anderen Parteien konnte die SVP gegen SP und Grüne verhindern, dass Primarlehrpersonen ihr Studium ein Jahr verlängern und mit dem Master abschliessen müssen. Wenn Hansli den Umweltunterricht schwänzt muss also kein Doktor den Leitfaden konsultieren, höchstens den Hansli.
Matthias Hauser, Kantonsrat SVP