Man kann es drehen und wenden wie man will: Wenn die Sonne nicht strahlt und der Wind nicht weht, dann stehen weder Solar- noch Windenergie zur Verfügung. Dies ist oft im Winter der Fall, dann sind auch die Stauseen wasserarm. Doch genau dann braucht es mehr Licht und – zunehmend – Strom zur Ergänzung von Wärmepumpen. Und auch Industrie und Wirtschaft wollen im Winter funktionieren: Unsere Skilifte sind deshalb vor allem von Kernenergie getrieben.
Selbst wenn Sonne und Wind ständig vorhanden wären: Gemessen an 2017 produzierten Stromengen sind 1’300 Rotoren nötig, um nur das KKW Gösgen zu ersetzen. Illusorisch. Der Bau neuer Staumauern stösst auf Widerstand des Naturschutzes (Greina, Grimsel-Erhöhung) und ist obendrein unrentabel, gerade weil die Subvention von Wind und Photovoltaik vor allem in Deutschland den Ausbau dieser unstetigen Stromquellen derart fördert, dass nun im Sommer, wenn es windet, die europäische Elektrizitätsmenge zu hoch ist und Preise purzeln. Das macht den Energiemarkt kaputt. Stabil produzierende Wasser- und Kernkraftwerke bleiben technisch nötig für die stabile Stromversorgung, erhalten aber keine stabilen Preise, weil teurere Quellen künstlich verbilligt werden.
Das neue Energiegesetz zementiert dieses Unheil: Via höheren Netzzuschlag bezahlen Konsumenten Einspeisevergütungen an flatterige Produktionen, die sonst unrentabel wären. Als Folge steigt der Import von schmutzigen Kohlestrom, wir bauen Gaskraftwerke und «Blackouts» werden Realität.
Nachhaltige Energieversorgung unter Ausnützung des Wetters (Wind, Sonne, Wasser) sind unsere Zukunft, doch diese muss mit dem realen Fortschritt wachsen. Auch die Kernphysik hat seit dem Bau des letzten Kernkraftwerks riesige Entwicklungen durchgemacht und wird dies weiterhin tun. Macht es Sinn, dass das neue Energiegesetz Kernkraftwerke auf Vorrat verbietet? Was soll das? Statt eine Energieform zu verbieten, soll man unsere Energiesicherheit unideologisch und vernünftig planen!
Apropos Verbot: Wenn es, wie geschildert, schon vertrackt bei der Versorgung ist, so denken sich die Befürworter des Energiegesetzes, liesse sich vor allem der Verbrauch drosseln. Erstens ist dies trotz allen Aufrufen in den vergangenen Jahren dank steigenden Bevölkerungszahlen nie gelungen. Zweitens bedeutet dies Verteuerung und Einschränkung. Und genau das ist auch im Gesetz enthalten: Bund und Kantone erhalten mit dem Energiegesetz die Macht, Vorschriften über Produktion, Verbrauch und Energiemix bis hin zu Haushaltungen und Fahrzeugen zu erlassen und diese Vorschriften laufend technischen Neuerungen anzupassen. Falls sie nicht eingehalten werden, enthält das Gesetz Strafbestimmungen. Zum Beispiel Einfamilienhausbesitzer: Mancher will mit einer Sanierung den Energieverbrauch einschränken, doch reichen die Subventionen kaum für die Kosten der Solar-Beratung. Viel Gespartes ist nicht da, und so laufen viele Hauseigentümer, welche zum Beispiel strengere Ölheizungsvorschriften nicht erfüllen können, in Gefahr, gebüsst zu werden. Ob es tatsächlich so kommt? Nun, die Vorschriften sind eine Katze im Sack; was man darüber jetzt schon weiss, ist, dass die Katze schwarz ist, wie Kohle. Lehnen Sie das Energiegesetz ab!
Matthias Hauser, Kantonsrat SVP