Postulat 210/1018 wurde mit einer Verordnungsänderung umgesetzt. Für den Unterricht in verschiedenen Anforderungsstufen müssen die Klassen nicht mehr auseinandergenommen werden.
Zuerst eine kurze Erklärung für wer schon lange nicht mehr in der Schule war: Sekundarschulen können zwei oder drei Abteilungen (A, B, C) führen und null bis drei Fächer (Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch) in den Anforderungsstufen I, II oder III unterrichten. SuS (Schülerinnen und Schüler) der Abteilung A oder der Anforderungsstufe I sollen anforderungsreichere Lernziele erreichen, als sie in der Abteilung B, C oder den Anforderungsstufen II und III müssten. A und I müssen stofflich den Anschluss an Mittelschulen (natürlich mit Aufnahmeprüfung) gewährleisten. Früher nannte man die Abteilungen Sek, Real und Oberschule, aber das ist seit zwanzig Jahren Geschichte.
Nun kann eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel in der Abteilung A sein, aber in Mathematik eben in der Anforderungsstufe II und im Französisch in der Anforderungsstufe I. Sofern diese beiden Fächer in Anforderungsstufen geführt werden. Bisher war es nicht erlaubt, in diesem Fall einfach innerhalb der Klasse die einfacheren Lernziele (II statt I) zu verfolgen: Die Anforderungsstufen mussten zwingend in einer anderen Lerngruppe als die Abteilungen unterrichtet werden, wörtlich «abteilungsübergreifend geführt» werden. So wurden Klassen immer, wenn ein sogenanntes «Niveaufach» auf dem Stundenplan stand, in Gruppen aufgeteilt. Und die Klassen der Abteilungen B und C ebenfalls, weil jene Schülerinnen und Schüler auch in die Anforderungsstufen I, II oder III wechseln mussten: Und damit mussten die Abteilung A, B und C gleichzeitig Mathematik im Stundenplan haben. Verstehen Sie die Sache noch? Eben. Das Stundenplanpuzzle wurde kompliziert.
Seit einiger Zeit gibt es gute Lehrmittel, die es, in Mathematik kann ich das ein wenig beurteilen, einfach machen, in einem Raum zwei Anforderungsstufen gleichzeitig zu unterrichten. Man müsste also die Klassen für das Fach Mathematik nicht mehr aufteilen: Die einen SuS nehmen das Lehrmittel I, die anderen das Lehrmittel II hervor – und das Lernen beginnt.
In der Stadt Zürich wurde dies schon an der einen oder anderen Schule praktiziert, als gäbe es kein Verbot (wo kein Kläger…). Als nun vor einigen Jahren auch Winterthur aufhören wollte, für die Niveaufächer die Klassen auseinanderzunehmen, wurde dies wegen der Verordnung untersagt. andere Schulen haben die Anforderungsstufen reduziert, weil der Stundenplan zu kompliziert wurde.
Deshalb haben wir 2018 ein Postulat eingereicht, damit die Verordnung geändert würde. Dies ist nun erfolgt: Anforderungsstufen sollen nun «in der Regel» abteilungsübergreifend geführt werden.
In der Regel. Die drei Worte lassen Ausnahmen zu. Nun ist es legal, für den Unterricht in Anforderungsstufe nicht mehr die Klasse wechseln zu müssen. Das bringt mehr Ruhe in den Schulalltag, kein Schulzimmerwechsel mehr, schwächere/stärkere Schülerinnen und Schüler können nun, ohne Gruppenwechsel, auf ihrem Niveau gefördert werden.
Zuerst wollte die Bildungsdirektion die Sache komplizierter machen, als sie ist: Das Modell der Sekundarschulen grundsätzlich überdenken, vereinheitlichen. Die Grünen lamentierten in der Kantonsratsdebatte vom 27. März 2023, dass dies nicht passiert sei, sei schade. Das Gegenteil ist der Fall: Vereinheitlichung wäre ein grosser Fehler. Welches Modell eine Schulgemeinde führt, ist für den Schulerfolg nicht so wichtig – auch nicht, wie viele und welche Anforderungsstufen geführt werden oder nicht. Alle Schulmodelle können gut funktionieren. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden, die Eltern, die Jugendlichen sich im jeweiligen System integriert fühlen. Zu diesem Zweck darf es gerne lokale Unterschiede geben – auch in Zukunft!