Abstimmung über die Bürgerrechtsrevision: 3. Ausländergeneration
Bereits der Titel ist Täuschung: Unter dem Begriff «dritte Ausländergeneration» stellen sich die meisten Menschen Kinder von Eltern vor, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. In der Vorlage sind aber Kinder gemeint, die in der Schweiz geboren werden und von denen der Vater oder die Mutter während fünf Jahren in unserem Land die Schule besuchte. Die «dritte Ausländergeneration» umfasst damit auch Kinder sehr wenig integrierter Eltern.
Alle Schweizerbürger sind auch Bürger einer Gemeinde und eines Kantons, und diese sind traditionell gewachsen unterschiedlich: Zermatter Bürger, zum Beispiel, sind automatisch Teilhaber an Bergbahnen, Restaurants, Hotels und am Boden und erhalten bei positivem Geschäftsgang jährliche Dividenden, in Bern und in vielen anderen Gemeinden ist die Bürgergemeinde ihren Angehörigen gegenüber fürsorgepflichtig, andernorts nicht. Wenn die Rechte und Pflichten in Bürgergemeinden unterschiedlich sind, so müssen auch die Eintrittsbedingungen unterschiedlich sein. Es geht nicht an, dass der Bund mit dieser Vorlage für Kinder von zum Teil wenig integrierten Eltern eine einheitliche Regelung schafft und über Unterschiede zwischen den Gemeinden hinwegsieht.
Störend an der Vorlage ist zudem der Automatismus. Automatisch, «per Geburt», werden die Kinder von Fremden Schweizerin oder Schweizer. Damit kehren wir vom Prinzip ab, dass Einbürgerung eine Willensbekundung sein soll, ein «Akt des Dazugehören-Wollens», eine Bewerbung. In unserem Land, wo mit dem Bürgerrecht zahlreiche politischen Mitbestimmungsrechte verbunden sind, ist dieser Wechsel vom Willen zum Automatismus problematisch.
Das Argument des Bundesrates, dass Eingebürgerte sich besser integrieren, zielt am Wesen der Einbürgerungen vorbei. Eine Einbürgerung war nie eine Integrationshilfe, sondern die Prüfung von Bedingungen, unter welchen jemand Bürger unserer Gemeinden, unserer Kantone und unseres Landes (in dieser Reihenfolge!) werden kann. Die Vorlage bewirkt, a.). dass diese Bedingungen für eine zum grossen Teil noch fremdländisch geprägte Menschengruppe ausgehebelt werden, b.). dass der Bund über die Gemeinden und Kantone bestimmt und dabei Unterschiede missachtet und c.). dass erstmals ein Automatismus (Geburt) die Willensbekundung ersetzt. Es sind dies drei verhängnisvolle Entwicklungen die das Wesen der Einbürgerung fundamental treffen. Ich empfehle daher, die Vorlage abzulehnen.