Selbst als Parteipräsident beschleicht mich nach den Gemeinde-, Kantonsrats- und Nationalratswahlen das Gefühl, für eine Weile genug Wahlkampf erlebt zu haben. Ganz besonderes während der besinnlichen Adventszeit.
Doch leider sind wir noch nicht ganz über den Berg. Am 28. Februar findet der zweite Wahlgang für die Stelle als teilamtliche Bezirksrichterin am Bezirksgericht Bülach statt. Die Wahlen wurden nötig, weil Laienrichterin Ursula Fehr (SVP) im letzten Sommer vorzeitig zurücktrat und weil – obwohl eigentlich alle politischen Kräfte mit Rita Studer eine gemeinsame Kandidatin gefunden hatten – zwei weitere Bewerberinnen einen ersten und zweiten Wahlgang auslösten. Das ist gut, denn das Gericht ist neben den Exekutiven und Parlamenten oder Gemeindeversammlungen die dritte Gewalt im Staat; Sie soll möglichst direkt und offen vom Volk gewählt werden und diesem gegenüber gerecht sein.
Es liegt mir am Herzen, dass Rita Studer am 28. Februar gewählt wird. Und ich kann das mit ein paar Gedanken in einen Zusammenhang stellen:
Es wird im Kanton eine Abstimmung darüber stattfinden, ob wir überhaupt noch Laien an ein Bezirksgericht wählen dürfen. Wenn nicht, würde das heissen, dass sich die Wahlfreiheit der Bevölkerung nur noch auf Personen beschränkt, die Jus studiert haben.
Die Idee der Volkswahl der dritten Gewalt ist aber eine andere: Richter müssen im Leben und wenn möglich der Region verankerte, respektierte, gefestigte Persönlichkeiten sein. Weise und daher gern auch ein wenig älter. Natürlich werden Richter nach Gesetz und Literatur Recht sprechen, dafür arbeiten am Bezirksgericht genügend Rechtskundige. In vielen Fällen gibt es aber Entscheidungsspielraum, braucht es Menschenkenntnis, manchmal sogar eine eigene Haltung. Und das können Nicht-Juristen genau so haben wie Juristen! Deshalb ja wählt man Richter ja und stellt sie nicht einfach an. Es schwächt nicht nur die Rechte des Volkes, es schwächt auch die hohe Stellung der Gerichte als dritte Gewalt, wenn der Wahl nicht mehr die volle Freiheit der Bevölkerung zu Grunde liegt.
Rita Studer vereint, was eine Laienrichterin ausmacht. Sie ist als einzige der Kandidatinnen seit Jahren in der Region verwurzelt, selbständige Unternehmerin, hat Lehrlinge ausgebildet. Rita Studer ist Laie, hat aber als Schlichterin am Mietgericht Erfahrung mit dem Rechtsbetrieb – die perfekte Symbiose. Wer das Laienrichtertum unterstützen möchte, setzt mit ihr ein Zeichen dafür, dass der Mensch wichtiger ist als Studienabschlüsse. Rita Studer ist fit und Lebenserfahrung ist ein Vorteil als Richterin.
Wie anfänglich geschrieben: Manchmal möchte man Wahlkämpfe vermeiden. Deshalb suchen die Parteien im Bezirk Bülach nach dem Proporz der Kantonsratswahlen Kandidaten für die Ämter auf Bezirksebene. Sie führen ein Auswahlverfahren durch, prüfen die Bewerber gegenseitig und, wenn diese das Hearing überstehen, unterstützen sie sich. Diesmal empfehlen alle Rita Studer und auch ich empfehle Ihnen sehr, diese herzliche Frau als Richterin zu wählen.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage!