Einige der Argumente gegen die Staatsvertragsinitiative sind schlicht falsch.
- Die Initiative führt nicht zu Hunderten von zusätzlich notwendigen Abstimmungen, auch nicht zu zehn, sondern nur zu zwei bis vier pro Jahr.
- Politiker, welche ohne die Initiative Staatsverträge in Regierung und Parlament alleine beschliessen, sind weder sachlicher, noch höher betroffen, noch klüger. Im Gegenteil: Statt die Konsequenzen eines Staatsvertrages für Land und Leute bildet für sie die Strategie für Parteivorteile Entscheidungsgrundlage. Und der Wohlgefallen der Lobbyisten.
- Die Initiative ist nicht überflüssig. Es gibt wichtige Staatsverträge, welche ohne diese Initiative nicht zur Volksabstimmung gebracht werden können. Das Demokratiedefizit ist anerkannt.
In den vergangenen Jahren haben wir erlebt, wie Mehrheiten in National- und Ständerat das Demokratiedefizit ausnutzen. Erinnern wir uns am Beispiel der Personenfreizügigkeit mit der EU. Haben Sie jemals darüber abgestimmt?
- Am 21. Mai 2000 haben die Stimmberechtigten die Bilateralen Verträge I mit der EU angenommen, darunter, mit sechs anderen Abkommen in einer Frage verknüpft, das Personenfreizügigkeitsabkommen auf Probe für sieben Jahre. Es wurde versprochen, dass vor der definitiven Einführung der Freizügigkeit eine weitere Abstimmung darüber durchgeführt werde.
- Am 25. September 2005 wurde die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neue EU-Staaten zur Abstimmung vorgelegt. Verknüpft in derselben Frage mit den rein innenpolitisch beschlossenen flankierenden Massnahmen (soziale Auflagen für Unternehmen).
- Am 8. Februar 2009 fand die versprochene Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit statt – wiederum verknüpft in nur einer Frage mit der Erweiterung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien.
Es ist so: National- und Ständerat haben bis heute erfolgreich verhindert, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU oder später diejenige mit Osteuropa, einzeln zur Abstimmung gelangte. Immer wurde der saure Bissen trickreich mit einem vermeidlichen Zückerchen versüsst.
Oder erinnern sie sich, dass wir über Schengen/Dublin nur deswegen abstimmen konnten, weil zwei Komitees mit 85’000 Unterschriften das Referendum ergriffen? Und dass die Mehrheit der Kantone diese beiden für die Kantone wichtigen Abkommen ablehnte? Aber das Ständemehr zählte nicht.
Weder über die finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigen Steuerabkommen mit anderen Staaten noch über andere, auch für z.B. die Umwelt- und Energiepolitik wichtige Abkommen können die Stimmbürger heute befinden.
Das Demokratiedefizit behebt die Volksinitiative damit, dass über Staatsverträge abgestimmt werden muss, die
- zur Anpassung von Gesetzen führen („multilaterale Rechtsvereinheitlichung“)
- zur automatischen Übernahme von im Ausland weiterentwickelten Rechtsgrundlagen führen
- ein übernationales Gericht als Instanz einsetzen
- neue einmalige Ausgaben von mehr als einer Milliarde Franken verursachen oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen.
Zudem gilt neu das Ständemehr. Von diesen Punkten lässt heute lediglich der erste, die „multilaterale Rechtsvereinheitlichung“, überhaupt ein freiwilliges Referendum zu. Ansonsten können heute Verträge nur dann zur Abstimmung gebracht werden, wenn sie unbefristet und gleichzeitig unkündbar sind oder den Beitritt zu einer internationalen Organisation (z.B. Währungsfonds) vorsehen. Ein obligatorisches Referendum ist heute nur beim Beitritt zu einer Organisation kollektiver Sicherheit (z.B. NATO) oder zu einer supranationalen Gemeinschaft (EU, UNO) vorgesehen. Mit dem trickreichen Ausnutzen dieser Demokratielücken durch Bundesrat und Politiker ist nach Annahme von „Staatsverträge vors Volk“ Schluss.
Es kann ja sein, dass bei einem „JA“ am 17. Juni der eine oder andere absolut unbestrittene aber wichtige Staatsvertrag dem Volk und den Ständen vorgelegt werden muss. Davor braucht niemand Angst zu haben. Wenn sich Politiker einig sind, werden keine Kampagnen geführt, das Volksmehr stellt keine Hürde dar. Sind sich aber die Parteien nicht einig, wird die Meinungsfindung künftig offen und fair. Ohne Tricks: Das ist eine Voraussetzung dafür, dass das Resultat anschliessend breit anerkannt wird. Und weiss die Regierung, dass Staatsverträge das Volksmehr passieren müssen, verhandelt sie entsprechend. Die Qualität der Verhandlungsergebnisse wird besser für die Schweiz.