Eine Reparatur des Berufsauftrages für Lehrpersonen bei Krankheitstagen zementiert dessen Schwächen. SP, GLP und EVP kämpften für mehr Bürokratie.
Im Frühling vereinbaren Lehrerinnen und Lehrer ihr Arbeitspensum für das nächste Schuljahr mit den Schulleitungen. Es geht nicht nur darum, welche Lektionen sie unterrichten, sondern wie viele Stunden sie für welche Sitzungen, für welche Hausämter, für die Zusammenarbeit mit Eltern, der Schulsozialarbeit, für Weiterbildung oder als Klassenlehrperson verwenden dürfen, um ein paar Beispiele zu nennen. Gut beraten ist, wer im vergangenen Jahr die Dauer der Tätigkeit notiert hat und so eine Verhandlungsgrundlage mitbringt. An einigen Schulen ist dies obligatorisch, anderswo wurde abgemacht, nichts zu erfassen, oft ist es freiwillig. Aber überall ist Diskretion ratsam. Denn eine gute Vereinbarung führt zu Neid, da einige Kolleginnen und Kollegen nicht unterrichten werden, was sie sich vorgestellt haben, mit finanziellen Konsequenzen. Schlecht für das Arbeitsklima!
Dieses System heisst «Berufsauftrag». Kantonsrätlich beschlossen wurde es im August 2015 gegen die Stimmen der SVP.
Früher nahm sich der eine oder andere Kollege etwas viel Freiheit, während andere strampelten. Aber auf der faulen Haut liegen und Ziele nicht erreichen ging nie lange gut, seit Einführung der Mitarbeiterbeurteilung und Schulleitungen schon gar nicht. Dazu hätte es den Berufsauftrag nicht gebraucht, doch bei dessen Einführung jubelten Schulleitungen über das neue «Steuerungsinstrument». Und Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter erhofften sich durch die Zeiterfassung Entlastung, obwohl gar nie definiert wurde, was passiert, falls die Zeit nicht reicht. Der Kater war absehbar.
Berufsbild statt Berufsauftrag
Ein Berufsbild hätte gereicht. Eines, in dem steht, welche Verantwortungen Lehrerinnen und Lehrer wahrnehmen müssen. Welches bewirkt, dass Unterricht und Klassenführung die Arbeit einnehmen, erlaubt, Administration an das Sekretariat zu delegieren und verhindert, dass Schulleitungen ihre Aufgaben ans Team abschieben. Denn guter Unterricht ist der Kern der guten Schule, führt zu sinnvoll empfundenem Schulbesuch, zu mehr Lernerfolg und damit zu weniger Problemen, zu einem ruhigeren Schulalltag, was besseren Unterricht ermöglicht. Diese Aufwärtsspirale ist nicht immer einfach, die Abwärtsspirale, wenn am Anfang «schlechter Unterricht» steht, aber garantiert. Zeitgängelung in Nebenaufgaben statt Konzentration auf Unterricht: Deshalb muss der Berufsauftrag wieder weg!
Je korrekter, desto bürokratischer. Deshalb bleibt nur die Abschaffung.
Stattdessen wollen ihn SP, GLP und EVP «reparieren», mit einem Postulat: Bei Krankheitstagen sollen nicht nur Lektionen von der Jahresarbeitszeit abgezählt, sondern auch Zusatzaufgaben gekürzt werden. Doch ist dies überhaupt ein Mangel? Für eine Unterrichtslektion werden 58 Stunden Jahresarbeitszeit gewährt bei 39 Schulwochen. Faktor 1.5. Wer ein volles Pensum unterrichtet, nämlich 28 Lektionen, wird bei einem Ausfall somit 42 Stunden entlastet. Was will man mehr?
Es sei denn, man hat sein Pensum nicht mit Unterricht gefüllt. Dann wird es zur Verhandlungssache, welche verpasste Tätigkeit der Krankheit zum Opfer fallen darf. Willkürgefahr (z.B. wenn eine Schulleitung verpasste Weiterbildungszeit mit Aufräumen von Lehrerzimmer-Schränken kompensieren lässt), Unzufriedenheit droht; will man es gerecht machen, braucht es die Zeiterfassung erst recht: Damit wird die Bürokratie zementiert. Das Postulat wurde gottlob an der Kantonsratssitzung vom 8. März abgelehnt.
Überhaupt gäbe es am Berufsauftrag noch mehr zu korrigieren: Unter anderem Pausenaufsicht, Klassenlager-Nächte und die Zeiterfassung müssten als Arbeitszeit zählen. Je korrekter, desto bürokratischer, deshalb bleibt nur die Abschaffung.