Als Folge der freien Spitalwahl für Patienten musste die Spitalfinanzierung auf neue Beine gestellt werden. Seit 2012 bezahlen Kantone und die Krankenkassen jedem berechtigten Spital den gleichen Beitrag für den gleichen Fall. Die Höhe wird periodisch zwischen Spitälern, Krankenkassen und Kanton ausgehandelt. Spitaldefizite dürfen deshalb nicht mehr von Gemeinden getragen werden. Diese müssen dafür Kosten für die Langzeitpflege alleine buckeln, was da und dort zu Steuererhöhungen führt.
Die Gemeinden können deshalb ihr Zweckverbandskapital zurückfordern (und zum Beispiel in die Pflege investieren). 1/29 pro Jahr oder nach 29 Jahren alles aufs Mal. Jede künftige Erneuerung am Spital Bülach würde durch solchen Kapitalabbau gefährdet oder geht zu Lasten aller übrigen Gemeinden, was für diese ein Risiko ist.
Eine AG kann dem begegnen. Statuten, interkommunale Vereinbarung und Aktionärsbindungsvertrag zeigen: Eine Privatisierung ist die geplante AG nicht. Eine Gemeinde, die Aktien verkaufen will, muss die interkommunale Vereinbarung künden, was nur mit einer Volksabstimmung möglich ist. Sie muss ihre Aktien den anderen Gemeinden zum Vorzugspreis im Vorkaufsrecht anbieten. Kein Aktionär darf mehr als 50 Prozent Kapital besitzen, die Gemeinden behalten Mitsprache, sind im Verwaltungsrat vertreten. Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt: Keine Spur von Spekulation!
Private kommen höchstens dazu, wenn keine andere Gemeinde die Aktien einer Austretenden kauft oder bei einer Eigenkapitalaufstockung (= Leistungsausbau der Gesunheitsversorgung in unserer Region). Denkbar wären zum Beispiel Stiftungen oder Privatklinik-Gruppen.
Dass in das Spital Bülach noch investiert wird, wenn nur die nicht mehr zuständigen Gemeinden als Eigenkapitalgeber in Frage kommen, ist undenkbar. Das Gegenteil ist der Fall: Bei jeder Gemeinde, die aus dem Zweckverband austritt, wackeln die Spitalmauern.
Fazit: Nur als AG kann sich das Spital erneuern und bleibt erhalten.
Matthias Hauser, Hüntwangen, Gemeindepräsident und Kantonsrat