Montag, 17. März 2014: In der Richtplan-Debatte im Kantonsrat stand wie bereits vor fünf Jahren der Bahnanteil der Kiestransporte zur Debatte.
Der Bahnanteil von Kies- und Aushubtransporten war immer nur eine Zielgrösse, die nur zu Zeiten des Uetliberg-Tunnel-Aushubs annähernd erreicht wurde. Es ist dennoch interessant, wie sich die „Festsetzung“ dieses Ziels in der Politik entwickelte. Für das Rafzerfeld mit über 1000 Kies-LKW pro Tag über die Eglisauer-Brücke ist der Bahnanteil eine wichtige Frage:
Ab 1993: Die Gemeinden im Rafzerfeld erkämpften ein „Gesamtkonzept“, in welchem der Bahnanteile für Kiestransporte aus dem Rafzerfeld auf 75% und für Aushubtransporte in das Rafzerfeld auf 50% festgelegt wurden. Dies im Zusammenhang mit der Bewilligung des Kantonsrates, das Abbaugebiet „Dreieck“ zwischen den Gruben Wil und Hüntwangen zu genehmigen. Aus dem Rafzerfeld soll es ein zusammenhängendes Tal geben.
Da der Bahnanteil nie wirklich erreicht wurde, entschied sich eine Arbeitsgruppe der Planungsgruppe Zürcher Unterland mit Gemeinden, Kanton und Kiesunternehmer für ein Fahrtenmodell: Maximal erlaubt sein sollten 330´000 Kies-LKW über den Rhein (= ca. 1000 am Tag), gleichzeitig müssen minimal 375´000 Kubikmeter Kies mit der Bahn transportiert werden. Das Gesamtkonzept wurde infolge der neuen Vereinbarung aber noch nicht angepasst.
2009: Da viel mehr Aushub anfällt, als man früher gerechnet hatte, braucht es ein neues Gesamtkonzept, eine neue Gestaltung des Rafzerfeldes. Bei der Überarbeitung erzielten Kiesunternehmen und Gemeinden keine Einigung über den Bahnanteil der Aushub- und Kiestransporte. Man liess den Punkt offen. Dies auch deshalb, weil im kantonalem Richtplan inzwischen ein Bahnanteil von 35% über das ganze Kantonsgebiet beschlossen wurde. Für die Gruben mit Bahnanschluss ist der Bahnanteil dadurch automatisch höher, da der Schnitt über den ganzen Kanton gilt und viele kleineren Kies- und Aushubdeponieunternehmen keine Bahntransporte anbieten können.
2014: Der Bahnanteil von 35% wird nach wie vor nicht erreicht. Die Kiesunternehmen haben in Zusammenarbeit mit dem Kanton in einer von Regierungsrat Markus Kägi eingesetzten Arbeitsgruppe Lösungen erarbeitet, die sie am 11. Februar 2014 den Gemeindevertretern präsentieren: 35% Bahnanteil sind erfüllbar wenn ebenfalls eine neue Gesetzgebung verlangt wird, die bei Grossbaustellen in der Submission zum Bahnanteil verpflichtet. Dies wird so im Richtplan-Entwurf beschrieben und dem Kantonsrat beantragt.
Die kantonsrätliche Kommission für Verkehr und Umwelt (KEVU) bespricht die Vorlage bereits während dem ganzen Jahr 2013. Die bürgerlichen Parteien stellen zwei Minderheitsanträge: Die 35% sollen nur dann und dort gelten, wenn die Bahn die Kapazität zur Verfügung stellt (also nur im Rafzerfeld) und auf das Gesetz mit dem Bahnanteil in der Submission soll verzichtet werden. Niemand merkt, dass die Minderheitsanträge dem mit Kanton und Gemeinden einvernehmlichen Bemühen der Branche zu Gunsten des Bahnanteils widersprechen.
Doch gottlob kam es anders, wenn auch erst im letzten Moment. Während der letzten Woche versuchte ich vergebens die EDU und die BDP für das Anliegen des Bahnanteils, der den Rafzerfelder Gemeinden gegenüber fair und für die Strasse entlastend wäre, zu gewinnen. Dies gelang nur bei der EDU teilweise. Beide Parteien spielen das Zünglein an der Waage. Nach der Grundsatzdebatte zum entsprechenden Richtplan-Kapitel «Versorgung und Entsorgung» am Freitagabend suchte ich zudem das Gespräch mit Herrn Franz Adam, Leiter AWEL, Kanton Zürich. Er erst macht mich auf die Einigung der Kiesunternehmen aufmerksam und schickt mir die Präsentation, welche diese zusammen mit dem Kanton den Gemeindevertretern vom Rafzerfeld und Windlacherfeld gehalten haben. Er informiert zudem die Kiesunternehmer H. Eberhard und T. Toggenburger. Die beiden Kiesunternehmer setzen sich für die gemeinsame Lösung und gegen die Minderheitsanträge im Richtplan ein. Telefonierten noch über das Wochende einzelnen Kantonsräten. Ich schreibe der BDP, der EDU und den KEVU-Mitgliedern der SVP eine Mail, welches den Sachverhalt schildert. So gelingt es: Die bürgerliche Zusammenarbeit zieht den Minderheitsantrag gegen den “Submission-mit-Bahnanteil-Gesetzesartikel“ zurück. Der andere Minderheitsantrag, die „Verwässerung“ des Bahnanteils scheitert – gottlob – an der FDP, welche diesen von Anbeginn weg nicht unterstützte, und an der EDU.
So bleibt nach diesem Wochenende die Zielgrösse Bahnanteil 35% im Richtplan eingetragen – ohne Verminderung – und weil die Sache neu beim Baukunden aufgezäunt wird, durch den Gesetzesartikel, kann er vielleicht sogar erreicht werden – denn im Rafzerfeld besteht die Kapazität dazu. Und was mich besonders freut: Kiesler und Gemeinden ziehen nun am gleichen Strick!
Matthias Hauser